Es ist ein Fall mit langer Geschichte. Über mehrere Monate wurde versucht zu ermitteln, ob der Mann infolge des Unfalls oder aber aufgrund seiner Erkrankung verstarb. Er wurde zum Zeitpunkt des Unfalls, bei dem der Rettungswagen auf die Seite geschleudert wurde, reanimiert. Im November des vergangenen Jahres teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dann mit, dass laut Obduktionsgutachten nicht mehr festgestellt werden könne, ob das Opfer „bei einem ungestörten Transport ins Krankenhaus wesentlich länger gelebt beziehungsweise überlebt hätte“. Das Resultat: Wegen des nicht nachweisbaren Zurechnungszusammenhanges konnte der Unfallverursacher, ein 61-jähriger Porsche-Fahrer, nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Ihm wurde daraufhin fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
Geldstrafe und Fahrverbot
Am gestrigen Donnerstag musste sich der Mann vor dem Wolfenbütteler Amtsgericht verantworten. Das Ergebnis: Der 61-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Außerdem erhielt er ein Fahrverbot von einem Monat. Dies teilte das Amtsgericht Wolfenbüttel auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. Der Angeklagte habe nun die Möglichkeit in Berufung zu gehen.
Lesen Sie auch:
Tod im Rettungswagen: Todesursache kann nicht ermittelt werden