Zahl meldepflichtiger Erkrankungen in Wolfenbüttel steigt

von Marian Hackert


Die Zahlen der gemeldeten meldepflichtigen Krankheiten haben sich insgesamt in Wolfenbüttel leicht erhöht. Symbolfoto: pixabay
Die Zahlen der gemeldeten meldepflichtigen Krankheiten haben sich insgesamt in Wolfenbüttel leicht erhöht. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Während in Berlin die Zahl der Hepatitisfälle steigt, zeichnet sich solch ein Trend in Wolfenbüttel nicht ab. Jedoch ist die Zahl der meldepflichtigen Krankheiten zwischen 2015, etwa 364 Fälle, bis heute in 2017, 392 Fälle, leicht angestiegen, so Andree Wilhelm vom Referat Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises auf unsere Anfrage.


Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in §6 und §7 die namentliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Demnach sind beispielsweise Krankheiten wie Cholera, Diphtherie, Tuberkulose und viele mehr meldepflichtig. Im Landkreis Wolfenbüttel habe es seit 2015 nur einen einzigen Hepatitis A-Fall (in 2015) gegeben, so Wilhelm. Die Hepatitisfälle insgesamt (Hepatitis A/B/C /E) im Landkreis Wolfenbüttel sind 2016 zunächst von acht (2015) auf vier Fälle zurückgegangen. 2017 hat es insgesamt zehn Fälle gegeben. Wilhelm verwies darüber hinaus darauf, dass in den vergangenen Jahren mehr Krankheiten zur Meldepflicht in das Gesetz aufgenommen worden. Damit die Krankheiten beim Gesundheitsamt bekannt werden, sei das Amt auf die Meldung durch die behandelnden Ärzte angewiesen.


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