Die Stadt teilt außerdem mit, dass im Jahre 2017 insgesamt 29 Waffenbesitzkarten (WBK) nach den Vorschriften des Bundeswaffengesetzes ausgestellt wurden. Im Vorjahr waren es 23. Für Jäger wurden zwölf (Vorjahr 13) Waffenbesitzkarten ausgestellt. Außerdem wurden im Berichtszeitraum 16 WBKs für Sportschützen und eine für einen Erben erstellt. Ferner wurden zwei Europäische Feuerwaffenpässe ausgestellt. Diese berechtigen etwa für eine Jagd oder Schießsportveranstaltung die eigenen Schusswaffen ins europäische Ausland einzuführen.
Zwei Bußgeldverfahren
Im Berichtszeitraum wurden zwei Bußgeldverfahren eingeleitet. In beiden Fällen handelte es sich um Personen, die gegen das Verbot des Führens von Anscheinswaffen, Hieb- oder Stoßwaffen oder bestimmter Messer, verstoßen haben.
Im Rahmen der Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen wurden sechzehn Personen überprüft. Elf Waffenbesitzer wurden bei unangemeldeten Kontrollen angetroffen, mit fünf Personen wurde ein Kontrolltermin vereinbart. Der überwiegende Teil der Waffenbesitzer verfügt bereits über entsprechende Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung der Schusswaffen.