WoBau: Stadt und Landkreis wollen auf Augenhöhe stehen

von Jan Borner


Der Landkreis hat dem Begehren der Stadt auf eine Mehrheitsposition im Gesellschafterkreis der WoBau eine Absage erteilt. Symbolbild. Foto: Archiv
Der Landkreis hat dem Begehren der Stadt auf eine Mehrheitsposition im Gesellschafterkreis der WoBau eine Absage erteilt. Symbolbild. Foto: Archiv | Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hatte im Dezember beschlossen, sich künftig in deutlich höherem Maße als Gesellschafter der WoBau engagieren zu wollen. Der Plan war es, die Anteile der Stadt am Gesellschaftskapital der Wolfenbütteler Baugesellschaft auf mindestens 66 Prozent zu erhöhen, was genau dem Anteil am Gesamtportfolio der WoBau-Wohnungen entspreche, die im Stadtgebiet von Wolfenbüttel liegen. Der Landkreis hat dem Begehren der Stadt auf eine Mehrheitsposition im Gesellschafterkreis der WoBau allerdings eine Absage erteilt.

Der Rat der Stadt hatte mit seinem Beschluss im Dezember vergangenen Jahres die Stadtverwaltung beauftragt, mit dem Landkreis Wolfenbüttel Verhandlungen aufzunehmen, um die städtischen Anteile am Gesellschaftskapital der WoBau entsprechend dem Wohnungsbestand in Wolfenbüttel auf 66 Prozent zu erhöhen. Die Kreisverwaltung erteilte diesem Begehren auf Erreichung einer Mehrheitsposition im Gesellschafterkreis der WoBau allerdings eine Absage und erklärte, dass der Landkreis Wolfenbüttel weiterhin ein gewichtiges Wort als Gesellschafter der WoBau haben müsse, um "seiner sozial- und kommunalpolitischen Ausgleichsfunktion im gesamten Kreisgebiet nachkommen zu können".

Kompromiss


Die Stadtverwaltung habe in gemeinsamen Gesprächen allerdings auch verdeutlicht, dass eine Minderheitsposition der Stadt in Hinsicht auf den Wohnungsbestand der WoBau im Stadtgebiet und auf das erwartete finanzielle Engagement der Stadt ebenfalls nicht hinnehmbar sei. Nach Angaben der Kreisverwaltung einigten sich die Verwaltungsspitzen deshalb in mehreren Verhandlungsrunden auf den Kompromiss, dass der Landkreis und die Stadt Wolfenbüttel jeweils den selben Anteil am Gesellschaftsvermögen, in Augenhöhe erlangen sollten. Außerdem solle der Aufsichtsratsvorsitz im Verlauf der Wahlperiode jeweils zu gleichen Zeitanteilen zwischen diesen beiden Akteuren alternieren und durch die Landrätin beziehungsweise den Bürgermeister ausgeführt werden.

Der Kreistag hat diesem Kompromissvorschlag in seiner jüngsten Sitzung bereits zugestimmt. der Stadtrat stimmt am 22. Juni darüber ab.


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