Winterdienst – wer nicht räumt, der zahlt!

von Jan Borner


Wer den Fußweg vor der eigenen Wohnung nicht freihält, dem können hohe Geldbußen drohen. Symbolfoto: Jan Borner
Wer den Fußweg vor der eigenen Wohnung nicht freihält, dem können hohe Geldbußen drohen. Symbolfoto: Jan Borner | Foto: Jan Borner



Wolfenbüttel. Zum ersten Mal hat es in diesem Winter richtig Schnee gegeben und das bringt auch einige Pflichten mit sich. Wer den Fußweg vor der eigenen Wohnung nicht freihält, dem können hohe Geldbußen drohen.

Wie die Stadt Wolfenbüttel auf ihrer Internetseite mitteilt, ist der jeweilige Grundstückseigentümer für den Winterdienst an den anliegenden Gehwegen und Gossen zuständig. Er habe zudem die Flächen, die zu Straßenübergängen, Kreuzungen und Haltestellen führen, freizuhalten. Dies gelte im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile. Bei Schneefall sind die Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr mindestens in einer Breite von
einem Meter von Schnee zu räumen. Wenn kein ausgebauter Gehweg vorhanden ist, dann müsse ein mindestens ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, falls ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freigeräumt werden. Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen sollen dabei so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg nicht gefährdet oder behindert wird. Ist also über Nacht Schnee gefallen, dann muss bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8 Uhr, geräumt sein. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob die Stadt die angrenzende Straßenfläche im Rahmen ihrer Prioritätenreihenfolge auch zu diesem frühen Zeitpunkt schon geräumt hat oder nicht.

Bei Glätte


Bei Glätte gilt für die gleichen Zeiten eine Streupflicht. Hierbei muss mit abstumpfenden Mitteln, wie beispielsweise Splitt oder Sand gestreut werden, damit das Begehen des Gehweges gefahrlos möglich ist. Salz solle, wie die Stadt mitteilt, möglichst nicht verwendet werden.

Nach Angaben der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel sind die Grundstückseigentümer auch verpflichtet, einen Zugang zur Fahrbahn an Straßeneinmündungen und -kreuzungen sowie Fußgängerüberwegen von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte zu streuen. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gelte Entsprechendes, um einen gefahrlosen Zu- und Abgangsverkehr zu gewährleisten.

Sollte man der Winterdienstpflicht nicht nachkommen, dann drohe eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.


mehr News aus Wolfenbüttel