Wildunfälle: Wer zahlt die Straßen-Säuberung?

von Nick Wenkel


Bisher gab es im Landkreis Wolfenbüttel keinen Fall eines Wildunfalls, indem ein Verursacher die Kosten der Säuberung übernehmen musste. Foto: Anke Donner
Bisher gab es im Landkreis Wolfenbüttel keinen Fall eines Wildunfalls, indem ein Verursacher die Kosten der Säuberung übernehmen musste. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Wolfenbüttel. Das Verwaltungsgericht in Hannover hob in dieser Woche die Zahlungsbescheide an drei Autofahrern auf, die nach Wildunfällen die Kosten für die Kadaver-Beseitigung selbst tragen sollten. regionalHeute.de fragte beim Landkreis nach, wie die Regelung in Wolfenbüttel ist.


DieRücksprache zwischen Landkreis und dem Kreisjägermeister Alfred Wesche ergab, dass in Wolfenbüttel die Jägerschaft mehrheitlich dazu bereit ist, das Wild nach einem Unfall zu entsorgen. Dabei handle es sich um ein freiwilliges Engagement. Wenn in Einzelfällen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden, so werden diese laut Wesche jedoch an die Straßenbauverwaltung als Landesbehörde adressiert, nicht an den Unfallverursacher.

Ein ähnlicher Fall, bei dem die Kosten für die Entsorgung dem Verursacher in Rechnung gestellt worden sind, ist derKreisstraßenmeisterei nicht bekannt. Bei Wildunfällen mit unbekanntem Verursacher entsorgt die Kreisstraßenmeisterei bei Bedarf das Wild auf Kosten des Landkreises.


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