Weiter Kritik an Nebeneinkünften

von Alec Pein


Foto: Max Förster
Foto: Max Förster | Foto: Max Förster



Goslar. In der kommenden Ausschusssitzung für Zentrale Dienste und Finanzen stehen die Nebentätigkeiten von Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk auf der Tagesordnung - ein Anlass für die Goslarer Linken sich öffentlich kritisch zu äußern. Ortsverbandsvorsitzender Karsten Färber erklärt in einer Mitteilung, dass Die Linke nicht mit einem "Abnicken" der Verwaltungsvorlage einverstanden sei. Die Angabe von Pauschalbeträgen statt Entgeltbeträgen wertet die Linke als Versuch, Einnahmen zu vertuschen.

Bekanntermaßen betrugen die Einnahmen aus Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters rund 32.000 Euro im Jahr 2015. Die im Jahr 2014 ausgeübten Tätigkeiten sind in einer Übersicht auf der Internetpräsenz der Stadt Goslar öffentlich einsehbar. In der Mitteilung der Linken wird allerdings bemängelt, dass noch keine Übersicht für das Jahr 2015 vorliegt. So heißt es in dem Schreiben: "Für 2015 sind keine Zahlen veröffentlicht worden. Nun hat die Verwaltung eine Übersicht über die Nebentätigkeiten von OB Junk als Anlage zur Sitzungsvorlage veröffentlicht. Darin fehlen aber einige Angaben, da zum Teil Pauschalen statt Entgeltbeträge aufgelistet sind." Der Rat solle nun diese Liste zur Kenntnis nehmen und "Abnicken". Ein Vorgehen mit dem die Linke nicht einverstanden sei. „Wir fordern dass alle Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters offengelegt werden. Diese Vertuschung von Einnahmen widerspricht dem Gebot der Transparenz. Herr Junk will Einnahmen behalten, die er nur durch sein Amt als Oberbürgermeister erhält.“, erklärt der Ortsverbandsvorsitzende Karsten Färber dazu. Als konkrete Beispiele nennt Die Linke die Nebentätigkeiten im Aufsichtsrat der VGH oder im Verwaltungsrat der Sparkasse, welche als "öffentliche Ehrenämter" und somit als nicht Anzeigepflichtig eingestuft worden seien. In der ausführlichen Vorlage, auf die sich die Stellungnahme der Linken bezieht, wird über die rechtlichen Vorraussetzungen aufgeklärt, die ein Hauptverwaltungsbeamter zu berücksichtigen hat, wenn er in nicht städtischen Institutionen tätig ist. Demnach gebe es drei Möglichkeiten ein solches Amt auszuführen: In Ausübung des Hauptamtes, in Wahrnehmung eines öffentlichen Ehrenamtes oder als Nebentätigkeit. „Ich bin ehrenamtlich im Vorstand der TSG Jerstedt. Das ist mein Hobby, aber keine lukrative Einnahmequelle wie ein Aufsichtsrat.“, betont Färber. Und weiter: "Dass die Nebentätigkeit im Beirat der Thüga AG, die mit dem Sitz im Aufsichtsrat der Harzenergie verbunden ist, nicht ablieferungspflichtig sein soll, ist aus Sicht der Linken eine juristische Spitzfindigkeit, die nichts mit dem gesunden Menschenverstand und gar nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun hat." Färber fordert daher vom Oberbürgermeister, sich mit seinem Entgelt seiner Besoldungsgruppe als Oberbürgermeister zu "begnügen" und alle weiteren Vergütungen offenlegt und an die Stadtkasse abführt.




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