Weihnachtsgeschenke: Zufrieden oder Umtausch?

von Jan Borner


Wie zufrieden waren die Wolfenbütteler in diesem Jahr mit ihren Geschenken? Symbolfoto/Podcast: Jan Borner
Wie zufrieden waren die Wolfenbütteler in diesem Jahr mit ihren Geschenken? Symbolfoto/Podcast: Jan Borner | Foto: Jan Borner



Wolfenbüttel. Ob Socken mit Comicmotiv, unnütze Küchenmaschinen oder das falsche Smartphone: Nicht immer trifft man beim Weihnachtsgeschenk direkt ins Schwarze. Wie zufrieden die Wolfenbütteler mit ihren Geschenken sind, verrät der Podcast. Und für alle, die sich fragen, wie sie beim nächsten Mal eine Enttäuschung unterm Weihnachtsbaum und Ärgernisse beim Umtausch vermeiden können, gibt Mona M. Semmler von der Verbraucherzentrale in Braunschweig ein paar Tipps.

„Es gibt kein generelles Recht auf Umtausch. Gekaufte Ware ohne Mängel muss vom Händler nicht zurückgenommen werden. Ist man unsicher, ob die Farbe des Pullis oder das Schmuckstück dem Beschenkten auch gefallen werden, sollte unbedingt auf dem Kaufbeleg vermerkt werden, dass die Ware umgetauscht werden kann. Aber Vorsicht: Umtausch heißt nicht unbedingt Geld gegen Ware zurück, sondern der Händler kann auch einen Gutschein ausstellen oder nur direkt gegen neue Ware umtauschen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich unbedingt die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen“, so Mona M. Semmler. Akzeptiert der Verbraucher beim Umtausch einen Gutschein, so sollte dieser mindestens ein Jahr oder sogar unbefristet gültig sein. Aber Achtung: Gutscheine verjähren nach drei Jahren. „Bei Käufen im Internet, am Telefon oder Katalog kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen und die Ware zurückschicken“, erklärt Mona M. Semmler.

Wie zufrieden die Wolfenbütteler in diesem Jahr mit ihren Geschenken waren, verrät der Podcast:

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