Wassergebühren: Verlängerung der Frist für die Abgabe


Erhebungsbögen zur Einführung der Niederschlagswassergebühr können bis zum 31. März abgegeben werden. Symbolbild: Sina Rühland
Erhebungsbögen zur Einführung der Niederschlagswassergebühr können bis zum 31. März abgegeben werden. Symbolbild: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Elm-Asse. In den stattgefundenen Informationsveranstaltungen der Samtgemeinde Elm-Asse zur Einführung der Niederschlagswassergebühr im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Asse ist von den Bürgern vielfach der Wunsch geäußert worden, die Frist für die Abgabe der Erhebungsbögen für die Ermittlung der grundstücksbezogenen Maßstabseinheiten zu verlängern.


Die Samtgemeinde Elm-Asse kommt diesem Wunsch nunmehr nach. Die Frist für die Abgabe der Erhebungsbögen wird bis zum 31. März verlängert.  


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