Von Faulbrut betroffen: Sperrbezirk zum Schutz der Bienen


Die amerikanische Faulbrut befällt Bienenvölker in der Samtgemeinde Elm-Asse. Foto: Anke Donner
Die amerikanische Faulbrut befällt Bienenvölker in der Samtgemeinde Elm-Asse. Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. An einem Bienenstand in der Samtgemeinde Elm-Asse wurde die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt. Bei dieser Bienenkrankheit befallen Bakterien die Brut der Bienenvölker und können zum Tod der betroffenen Völker führen. Für Imker bedeutet dies einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust.


Für den Menschen ist diese Bienenkrankheit ungefährlich. Honig dieser Bienen kann bedenkenlos gegessen werden. Als Schutzmaßnahme für die Bienenvölker hat der Landkreis Wolfenbüttel einen Sperrbezirk eingerichtet. Bienenhalter müssen jetzt besondere Maßnahmen ergreifen.

Was müssen Imker jetzt beachten?


Standorte und Anzahl der Bienenvölker müssen, soweit noch nicht erfolgt, an die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten (Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8, 38300 Wolfenbüttel, Telefon 05331 84 782, Fax 05331 84 780, E-Mail:veterinaeramt@lk-wf.de) gemeldet werden. Alle Bienenvölker sind auf die Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Bienenvölker dürfen nicht aus dem Sperrbezirk entfernt oder hineingebracht werden. Das gilt auch für lebende oder tote Bienen, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden. Auch darf Honig aus dem Sperrbezirk gebracht werden, der nicht an Bienen verfüttert wird.

Wo ist der Sperrbezirk eingerichtet?


Der Sperrbezirk befindet sich in der Samtgemeinde Elm-Asse. Mehrere Gemeinden sind von der Sperrbezirks-Regelung betroffen. Im Norden beginnt der Bezirk am südlichen Ortsrand von Semmenstedt und verläuft dann bis unterhalb von Uehrde bis unterhalb des Dorfes Barnstorf. Nach Süden verläuft der Bezirk entlang der Landkreisgrenze zu Helmstedt und trifft auf die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Am südlichen Rand des Sperrbezirks verläuft er in Richtung Hedeper nach Westen. Von Hedeper verläuft er schließlich wieder nach Norden in Richtung Semmenstedt.


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