Verfahren gegen ehemaligen Probst Kraft abgeschlossen


Armin Kraft wurde bereits im März 2016 zu einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Foto: Archiv
Armin Kraft wurde bereits im März 2016 zu einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Foto: Archiv | Foto: Robert Braumann

Braunschweig/Wolfenbüttel. Im Februar hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Evangelisch-lutherische Landeskirche darüber informiert, dass der ehemalige Propst Armin Kraft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten hat. Das daraufhin von der Kirchenregierung eingeleitete Disziplinarverfahren ist nun abgeschlossen.


Geprüft werden sollte, ob Kraft seine Amtspflichten verletzt hat. Diese Prüfung sei in den vergangenen Wochen intensiv und umfassend erfolgt. Die Kirchenregierung habe die Ergebnisse in ihrer Sitzung vom 15. Juni gewürdigt und das Disziplinarverfahren abgeschlossen. Eine öffentliche Mitteilung zu Einzelheiten des Verfahrens könne jedoch aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Disziplinarangelegenheiten seien Personalangelegenheiten und unterliegen der Vertraulichkeit. Als Dienstherr sei die Landeskirche verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeitenden zu achten.

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