Streit um 310.000 Euro - Landkreis prüft Klage

von Marc Angerstein


| Foto: Marc Angerstein



Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel muss wohl rund 310.000 Euro über das Land an die Bundesrepublik zurück zahlen. Dies bestätigte Landrätin Christiana Steinbrügge in der jüngsten Kreistagssitzung und kündigte an, dagegen juristisch vorgehen zu wollen: „Wir prüfen, ob wir Klage einreichen.“

Das Bundessozialministerium fordert seit April von niedersächsischen Kommunen insgesamt 21 Millionen zurück, die diese bereits ausgegeben haben. Es handelt sich hierbei um Gelder aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) der Bundesregierung.

Dem Landkreis Wolfenbüttel wurden im Jahr 2012 insgesamt 828.620,77 Euro an Zweckausgaben für Bildung und Teilhabe zur Verfügung gestellt. Davon sind 518.454,53 Euro zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgegeben worden, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises an die Fraktionen, die unserer Online-Zeitung vorliegt.

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Christiana Steinbrügge, Landrätin

Der aus den nicht abgerufenen Mitteln resultierende Überschuss betrug demnach 310.166,24 Euro – und um die geht es nun. Diese Gelder hätten nämlich aus Sicht des Bundessozialministeriums noch im Jahr 2012 ausgegeben werden müssen.

Defizitausgleich noch in 2012?


Der Landkreis Wolfenbüttel stellt dar, dass das Geld aus dem Jahr 2012 nicht erst in 2013 ausgegeben worden sei, sondern „zur Deckung des stetig anwachsenden Defizits im Sozial-, Jugend- und Schulhaushalt des Landkreises Wolfenbüttel beigetragen“ habe. Der Landkreis finanziert und unterstützt in diesen Bereichen verschiedene präventive Maßnahmen.

Der Bund schafft derweil Fakten und hat diese finanziellen Mittel bei den Zuweisungen an das Land für 2014 schon gekürzt. Das Land gibt diese Kürzung jetzt direkt weiter an die Landkreise, so dass die Rückzahlung des Landkreises Wolfenbüttel somit praktisch schon erfolgt ist. Der Landkreis muss deshalb nun in die Vorfinanzierung laufender Projekte gehen.

Klagt der Landkreis gegen den ehemaligen Landrat Röhmann?


Der Landkreis prüft nun juristische Schritte gegen die Kürzungen. Das hat einen makaberen Nebeneffekt: Der Landkreis Wolfenbüttel prüft somit eine Klage gegen den eigenen ehemaligen Landrat Jörg Röhmann, der seit der letzten Wahl Staatssekretär im zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist.

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Der ehemalige Landrat Jörg Röhmann. 2012 war er es noch. Foto: Marc Angerstein



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt legte - gemäß einer Pressemitteilung - bereits im April gegen die Rückforderung des Bundes Widerspruch ein, war aber wohl auch nicht bereit, die fehlenden Gelder den Kommunen vorzufinanzieren. „Grundsätzlich kann das Land nicht für ausfallende oder zu Unrecht gewährte und rückgeforderte Programmtitel des Bundes eintreten“, heißt es aus dem Niedersächsischen Sozialministerium.

„Niedersachsen bereitet in Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen eine Klage gegen den Bund vor dem Bundessozialgericht vor - wir wollen zum Wohle der Kommunen erreichen, dass der Bund seine zugesagten Mittel für das Bildungs-und-Teilhabe-Paket in voller Höhe weiterzahlt", so die Ministerin.


Hintergrund:


Der Bund hatte für 2012 monatliche Beträge an die Länder gezahlt, die im SGB II festgelegt sind - mit der Maßgabe, dass diese Mittel zweckentsprechend zu verwenden sind. Bei der Abrechnung des Jahres 2012 (Spitzabrechnung) stellte der Bund später fest, dass nur in Bremen und Hamburg die kompletten Mittel bis zum 31.12.2012 ausgegeben worden waren - in allen anderen Ländern hatten die Kommunen einen Teil des Geldes erst 2013 ausgegeben. In Niedersachsen wurden insgesamt 21 Millionen Euro erst nach dem Jahreswechsel ausgegeben. Die betroffenen Kommunen berufen sich indes auf das SGB II, in dem steht, dass die erste Spitzabrechnung erst für das Jahr 2013 erfolgen sollte - deshalb ist das Vorgehen des Bundes nach ihrer Auffassung nicht tragbar. Somit wäre es auch nicht zulässig, die jetzt laufenden Zahlungen mit diesen Rückzahlungsanforderungen zu verrechnen. „Die Kommunen benötigen das Geld, um die laufenden BuT-Leistungen an die Bürger bezahlen zu können", erläutert Sozialministerin Cornelia Rundt, „davon werden schließlich zum Beispiel Sportvereins-Mitgliedschaften, Lernförderung, Schulausflüge oder Schulmittagessen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen finanziert."


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