Sporthallen-Nutzung im Landkreis: Kinder kommen vor Erwachsenen

von Marc Angerstein


| Foto: horsten Raedlein



Wolfenbüttel. Der Kreistag hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Benutzungs- und Entgeldordnung für die außerschulische Nutzung von Sportstätten und -hallen sowie Schulräumen und -grundstücken des Landkreises beschlossen. "Diese neue Regelung ist für alle Beteiligte klarer und transparent nachvollziehbar", heißt es in der entsprechenden Vorlage. 

Von Sportvereinen im Landkreis gäbe es verstärkt Nachfragen zu Hallenzeiten außerhalb der Schulzeiten in den Sportstätten des Kreises. Dabei überschneiden sich häufig die Nutzungswünsche. Der Landkreis will nun mit der neuen Ordnung zu einer möglichst einheitlichen und gerechten Verfahrensweise kommen. Die Vergabefaktoren, angelehnt an die Vergaberichtlinien der Stadt Wolfenbüttel, sollen sicherstellen, dass die sportart-spezifischen Bedürfnisse, wie etwa die Hallengröße, die Leistungsklassen und die Zahl der aktiven Sportler angemessen berücksichtigt werden. Auch gibt es eine Unterscheidung zwischen hallenintensiven und Sportarten, die üblicherweise im Freien ausgeübt werden können. Und: Kinder und Jugendliche haben Nutzungsvorrang vor Erwachsenen.

In der Verwaltungsvorlage wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Überlassung der Sportstätten kostenlos erfolgt. Eine Ausnahme besteht nur bei größeren Turnieren und Sportveranstaltungen, die auch einen gewerblichen Zweck verfolgen. In diesen Fällen müssten die Veranstalter die Kosten für die Reinigung und  den Hausmeister übernehmen. Diese Regelung entfällt aber bei Kinder- und Jugend-Sportveranstaltungen.


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