SPD: Schlag gegen Schünemanns Diskriminierungspolitik




Zum Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 12. Dezember 2012, wonach Asylbewerbern Sozialleistungs-Nachzahlungen nicht in Gutscheinen, sondern grundsätzlich nur in Bargeld auszuzahlen sind, bemerkt die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Lesemann:

„Die Ausländerpoliti[image=5e1764ca785549ede64ccf67]k von Innenminister Schünemann, die auf Diskriminierung und Ausgrenzung setzt, erweist sich zunehmend als unhaltbar. Er hatte angewiesen, Sozialleistungs-Nachzahlungen an Asylbewerber nur in Form von Gutscheinen zu erstatten, die Ende des Jahres verfallen. Diese Praxis hat das Sozialgericht Hildesheim nun gekippt.

Es ist schon infam an sich, dass der Innenminister die niedersächsischen Kommunen angewiesen hat, Zahlungen an Asylbewerber, auf die sie nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Anspruch haben, mit zeitlich befristeten Gutscheinen zu leisten. Es wirft aber auch ein fahles Licht auf die Gutscheinpraxis insgesamt in Niedersachsen.

Wertgutscheine stigmatisieren und diskriminieren Menschen, die wegen Verfolgung in ihrem Heimatland bei uns Hilfe suchen. Sie stellen alle Asylbewerber unter pauschalen Missbrauchsverdacht. Und das ist augenscheinlich von Schünemann so beabsichtigt.

Dabei kostet ein Gutscheinsystem wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands mehr Geld. Die Auszahlung von Sozialleistungen in Bargeld wäre einfacher und kostensparender. Aber zur Durchsetzung eines bestimmten Menschenbildes nimmt Herr Schünemann offenbar auch Mehrkosten in Kauf.

Wir plädieren dafür, Sozialleistungen an Asylbewerber grundsätzlich in Bargeld auszuzahlen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollen Wertgutscheine eingesetzt werden. Und die Entscheidung darüber sollen die Kommunen vor Ort treffen, nicht ein Ministerium.“


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