Sieben Jahre und sechs Monate für Gifhorner Messerstecher

von Sandra Zecchino


Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht. Foto: aktuell24
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht. Foto: aktuell24 | Foto: aktuell24

Gifhorn / Hildesheim. Am heutigen Freitag verurteilte das Hildesheimer Landgericht den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren und sechs Monaten. Damit fiel das Urteil härter als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Jahre aus.


Die Verteidigung forderte im Vorfeld lediglich eine Bewährungsstrafe, da die Tat nicht geplant gewesen sei, sondern sich ein Streit kurzfristig hochgeschaukelt habe. Dieser Argumentation folgte das Schwurgericht jedoch nicht, erklärte Philipp Suden, Pressesprecher des Landgerichtes Hildeheim, im Gespräch mit regionalHeute.de.

Auch weitere Punkte der Verteidigung wurden nicht von der Kammer übernommen. Auch wenn der Angeklagte sich bei dem Opfer entschuldigt habe, sei es kein strafmildernder Opfer-Täter Ausgleich gewesen, da die Kammer keine ernsthafte Übernahme der Verantwortung erkennen könne, so Suden. Auch für den Aspekt, dass der Angeklagte laut eigener Aussage während der Tat alkoholisiert und deshalb nicht voll schuldfähig gewesen sei, gab es laut Suden für die Kammer nicht genügend Anhaltspunkte, um ihn strafmildernd zu berücksichtigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche haben Verteidigung sowie Staatsanwaltschaft die Möglichkeit Revision einzureichen.

Verhandlung wegen Freiheitsentzug und Folter läuft noch


Die Verhandlung gegen die Familienmitglieder des Opfers, die den Bruder des Messerstechers in eine Falle gelockt und mehrere Stunden körperlich misshandelt haben sollen, läuft noch. Das Urteil in diesem Fall wird im Oktober erwartet.

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