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Service: Nettolohnoptimierung - So profitieren beide Seiten

Die Apex GmbH in Wolfenbüttel bietet einen umfangreichen Service auf dem Gebiet der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Fotos: Anke Donner/Apex
Die Apex GmbH in Wolfenbüttel bietet einen umfangreichen Service auf dem Gebiet der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Fotos: Anke Donner/Apex

Wolfenbüttel. Die Apex Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird unsere Leser nun regelmäßig jeden Monat mit Tipps zum Thema Steuer und Wirtschaft versorgen. Den Anfang macht Steuerberater Axel Steinkampf-Sommer. Er verrät, wie mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

"Als Arbeitgeber können Sie Ihren Angestellten steuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungszuwendungen anbieten, wie beispielsweise Waren- oder Dienstleistungsgutscheine, Internetpauschalen, Essenmarken, oder ähnliches.Bei systematischer Umsetzung können ihre Personalkosten-Einsparungen durch unsere Lohnkostenoptimierung erheblich sein.Sie erhalten von uns ein Gesamt-Konzept, mit dem Sie die Steuer- und Sozialgesetzgebung optimal anwenden, um Lohnkosten zu senken und die Nettolohnoptimierung erfolgreich umzusetzen", erklärt der Fachmann.

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Axel Steinkampf-Sommer berät zum Thema "Nettolohn-Optimierung". Foto:



"Wir begleiten Sie in jedem Schritt der Umsetzung.Die Auswahl der Vergütungsbausteine ist individuell auf das Unternehmen wie auch auf jeden einzelnen Arbeitnehmer abzustimmen.In der großen Palette ist für jede Generation etwas Nützliches dabei: Dem Auszubildenden können Sie beispielsweise eine Tankfüllung oder eine Fortbildung bezahlen. Für junge Familien könnten Sie die Kinderbetreuungskosten übernehmen sowie einen familientauglichen Dienstwagen „stiften“. Und für Mitarbeiter fortgeschrittenen Alters sind Erholungsbeihilfen, Kurse zur Rückenschulung sowie betriebliche Altersvorsorge interessant. So können die Extras auch der individuellen Entwicklung des Arbeitnehmers im Unternehmen anpassen", erklärtSteinkampf-Sommer

Die wichtigsten Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung sind:



  • Telefon-/Internetzuschüsse (auch Anschaffung von Geräten wie Smartphones)

  • Warengutscheine („Benzingutschein“) bis zu 44 Euro monatlich

  • Reisekostenersatz (bis zur pauschalbesteuerten Verdoppelung der Verpflegungspauschalen)

  • Fahrtkostenersatz sowie Jobticket (auch BahnCard)

  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

  • Dienstwagen-Gestellung, inklusive „Garagengeld“

  • Gesundheitsförderung

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Kindergartenzuschüsse

  • Erholungsbeihilfen

  • Mahlzeiten (Essenmarken)


"Bei einigen dieser Gehaltsbausteine ist Voraussetzung, daß sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt werden. Durch steuer- und/oder sozialversicherungsfreie Lohnbausteine wird das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer erhöht. Zu beachten ist jedoch, dass die Umsetzung der Maßnahmen mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber verbunden ist.Sprechen Sie uns für eine individuelle Gestaltung an", schließt der Fachmann.


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