Wolfenbüttel/Braunschweig. Die Wolfenbüttler Polizei schlägt Alarm, die Verbreitung von gewaltvollen und pornographischen Videos über Smartphones hat in den Wolfenbütteler Schulen in jüngster Zeit zugenommen. Gabriele Butte, Jugendprävention Polizei Braunschweig, kennt diese Problematik auch aus der Löwenstadt. Dazu kommt ein weiteres Problem, junge Mädchen würden Nacktbilder an den ersten Freund schicken ("Sexting") – das endet oft in Tränen, berichtet die Expertin.
Was viele Kinder und Jugendliche nicht wissen: Mit dem Verschicken und Herumzeigen von explizit pornographischen oder gewaltvollen Inhalten, machen sie sich schnell strafbar. "Ich bin seit 36 Jahren Polizist, aber so etwas habe ich noch nicht gesehen", erklärte Thomas Becker von der Wolfenbütteler Polizei. Die Rede ist von zwei Tötungsvideos, die kürzlich auf dem Handy eines 15-jährigen Schülers einer Wolfenbütteler Schule gefunden wurden. Man könne explizit sehen, wie Menschen auf brutale Art und Weise umgebracht werden. Um einen "Fake" handele es sich bei den Videos seiner Einschätzung nach nicht, was bedeuten würde, dass die brutalen Tötungen tatsächlich so stattgefunden haben. "Ich war völlig schockiert", fügte er hinzu. Den meisten Jugendlichen sei nicht klar, dass sie mit dem Besitz und Herumzeigen der Videos eine Straftat begehen, erklärt Butte. Und das gehe wohl den meisten Kindern und Jugendlichen so, die mit solchen Inhalt in Kontakt kommen. Deshalb sei es wichtig, die Kinder zu sensibilisieren und bei ihnen ein Bewusstsein zu schaffen. Und bei Nacktbildern, die Jugendlich von sich selbst schießen? "Ohne Zustimmung sind intime Fotos von Personen verboten und auch das Verbreiten dieser Fotos ist ohne Zustimmung der gezeigten Person eine Straftat", so Butte.
Das gilt als Kinderpornographie
Das gelte natürlich besonders beim Zeigen und Verbreiten von explizit pornographischen Inhalten an Personen unter 18 Jahren, vor allem dann, wenn es sich um Kinder- oder Jugendpornographie handelt. Sollte beispielsweise ein Kind unter 14 Jahren Bilder von sich mit explizit sexuellem Inhalt verschicken, dann macht sich nicht nur der Empfänger der Bilder, sondern auch der Absender strafbar, weil es sich dabei um Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie handelt, lässt die Wolfenbüttler Polizei wissen.
"Eine gewisse Naivität"
Viel zu lernen
"Medienkomptenz bedeutet nicht nur technisch mit einem Smartphone umgehen zu können, der Nutzer muss seine und die Rechte der anderen kennen. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte oder auch Verbraucherschutz sind wichtige Bereiche. Nutzen sie als Eltern die Grundschulzeit und üben sie gemeinsam mit ihrem Kind, damit es eine Haltung entwicklen kann, wie es sich in der digitalen Welt bewegen muss", rät der Medienkoordinator der Stadt Braunschweig, Stefan Schaper.
Rat an die Eltern
Die Polizei rät: "Es ist wichtig, dass die Eltern ihre Kinder darauf aufmerksam machen, damit diese sich der strafrechtlichen Folgen bewusst sind und dementsprechend vorsichtig mit Porno- und Gewalt-Darstellungen umgehen. Sollte man solche Inhalte auf sein Smartphone, Tablet oder Computer geschickt bekommen, so sei es wichtig, diese nicht weiter zu schicken. Kinder und Jugendliche sollten sofort ihren Vertrauenslehrer, ihre Eltern oder die Polizei informieren, um nicht, ohne es zu wissen, straffällig zu werden."