Ordnungsverfügung gegen möglichen Auftritt von AKP-Vize Eker


Einem möglichen, nicht religiös motivierten Besuch Mehmet Mehdi Ekers in der Wolfenbütteler Moschee, hat die Stadt einen Riegel vorgeschoben. Foto: Archiv/Max Förster
Einem möglichen, nicht religiös motivierten Besuch Mehmet Mehdi Ekers in der Wolfenbütteler Moschee, hat die Stadt einen Riegel vorgeschoben. Foto: Archiv/Max Förster | Foto: Max Förster

Wolfenbüttel. Dem DITIB-Bundesverband, dem auch die Wolfenbütteler türkische Gemeinde angeschlossen ist, wurde von der Stadt untersagt, eine mögliche politische Versammlung mit dem AKP-Vizevorsitzenden Mehmet Mehdi Eker in den Räumen der Wolfenbütteler Moschee durchzuführen.


Da zu befürchten ist, dass Eker, wie am Freitag, 17. März, bei seinen Moschee-Besuchen in Hannover, den Besuch der Religionsstätte nicht den Nutzungsvorgaben der rechtskräftigen Baugenehmigung nach verwenden könnte, wurde diese Untersagung vorsorglich ausgesprochen. Alle Veranstaltungen mit zu erwartenden höheren Nutzerzahlen oder nicht religiöse Veranstaltungen sind nicht Bestandteil der Baugenehmigung und damit nach derzeitiger Rechtslage materiell und formell rechtswidrig. Aufgrund der Tatsache, dass bereits die Städte Braunschweig und Salzgitter geplante Veranstaltungen mit Herrn Eker untersagt haben, besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Moscheebesuch in Wolfenbüttel als Ausweichort deutlich mehr Besucher anziehen wird. Die Religionsausübung der Gläubigen ist durch diese Verfügung nicht eingeschränkt.


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