OB empfing Generalstaatsanwälte im Altstadtrathaus


| Foto: Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen



Braunschweig. Eine dreitägige Arbeitstagung der deutschen Generalstaatsanwälte mit dem Generalbundesanwalt und Vertretern oberster Staatsanwaltschaften aus den europäischen Nachbarländern ist am 13. Mai in Braunschweig zu Ende gegangen. Die über 50 Teilnehmer beschäftigten sich mit der Entwicklung neuer Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung. Oberbürgermeister Ulrich Markurth empfing die Tagungsteilnehmer am Montag im Altstadtrathaus.

"Es freut mich sehr, dass diese bundesweite Tagung erstmals seit 1962 wieder ihren Weg nach Braunschweig gefunden hat“, sagte der Oberbürgermeister und verwies auf die lange Tradition Braunschweigs als bedeutender Justizstandort. Bereits im 11. Jahrhundert existierte in Braunschweig eine eigene Stadtgerichtsbarkeit. Heute zählen zu den in Braunschweig ansässigen Justizbehörden das renommierte Oberlandesgericht mit seiner über 135-jährigen Geschichte, Land- und Amtsgericht sowie Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft. Hinzu kommen Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgericht.

Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz sagte in ihrem Grußwort: "Angesichts der Politisierung und Medialisierung einer zunehmenden Zahl von Verfahren, ist es mir ein Anliegen, auf das Wesen der Aufgabe der Staatsanwaltschaft und die Institution der Unschuldsvermutung hinzuweisen. Es ist eben nicht - wie es in mancher politischer Debatte scheint - die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Ermittlungsverfahren stets zur Anklage zu bringen. Es ist vielmehr ihre Aufgabe, unbeeinflusst vom Druck der Politik, der Medien und der Gesellschaft belastende und entlastende Beweise zu sammeln. Die Zulassung einer Anklage ist kein Triumph und die Einstellung eines Verfahrens keine Niederlage. Es ist eine Errungenschaft unseres Rechtssystems, dass bei uns niemand ‚zur Strecke gebracht‘ wird. Ich sehe es deshalb als meine Aufgabe an, mich schützend vor die Staatsanwaltschaften in unserem Lande zu stellen, damit sie unbeeinflusst ihre Arbeit machen können. Die Unschuldsvermutung darf nicht zur Farce verkommen.“


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