Nordzucker: Sigrun Krussmann zur Gesamtbetriebsratschefin gewählt


Sigrun Krussmann ist die neue Gesamtbetriebsratsvorsitzde der Nordzucker AG. Foto: Anke Donner
Sigrun Krussmann ist die neue Gesamtbetriebsratsvorsitzde der Nordzucker AG. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Sigrun Krussmann heißt die neue Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Nordzucker AG. Die 56-Jährige wurde an diesem Donnerstag in Braunschweig mit großer Mehrheit zur obersten Arbeitnehmervertreterin des Konzerns gewählt.


Krussman, die auch Betriebsratsvorsitzende des Werks in Nordstemmen ist, kümmert sich ab sofort um die Belange der bundesweit gut 1.200 Nordzucker-Beschäftigten. Allein an seinen niedersächsischen Standorten Braunschweig, Schladen, Clauen, Uelzen und Nordstemmen beschäftigt das Unternehmen rund 1.000 Mitarbeiter. In Schladen sind es rund 150.

Krussmann setzte sich bei der Wahl klar gegenüber Matthias Kranz, Betriebsratsvorsitzender in der Braunschweiger Unternehmenszentrale, durch. Sie übernimmt die Nachfolge von Dieter Woischke, der nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit in den Ruhestand geht. Woischke war auch Mitglied im Aufsichtsrat der Nordzucker und Betriebsratsvorsitzender im Clauener Werk. Zu Krussmanns Stellvertreterin im Gesamtbetriebsrat wurde Norbert Schnaack gewählt.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) spricht von einer „guten Wahl für die Beschäftigten“. Der für Nordzucker zuständige Geschäftsführer der NGG Süd-Ost- Niedersachsen, Manfred Tessmann, sagte: „Mit Sigrun Krussmann wurde eine erfahrene Betriebsrätin gewählt, die für Kontinuität nach der überaus erfolgreichen Ära Woischke steht. Das ist gerade vor dem Hintergrund der auslaufenden Zuckerquote und dem weltweiten Wettbewerb ein wichtiges Zeichen für die Mitarbeiter. In der Unternehmenshistorie steht jetzt erstmalig eine Frau an dieser Position.“

Manfred Tessmann berät den Gesamtbetriebsrat, den Wirtschaftsausschuss und den Europabetriebsrat der Nordzucker AG in individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Gleiches gilt für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Angelegenheiten des Gesamtbetriebsrates sind in einem Tarifvertrag zwischen der NGG und dem Vorstand der Nordzucker geregelt.


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