Neue Verordnungen der Stadt - Nachtruhe ab 20 Uhr

von Nick Wenkel


Die Nachtruhe ist neuerdings schon ab 20 Uhr einzuhalten. Symbolfoto: Archiv
Die Nachtruhe ist neuerdings schon ab 20 Uhr einzuhalten. Symbolfoto: Archiv

Braunschweig. In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat der Stadt einige neue Verordnungen zum Thema Sicherheit und Lärmschutz beschlossen. Unter anderem gibt es neue Regeln zum Schutz öffentlicher Anlagen, zur allgemeinen Nachtruhe oder zum Baden in Gewässern der Stadt.


In der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit vom 25. Februar 2003 hatte die Stadt Braunschweig untersagt, Kraftfahrzeuge aller Art sowie Wohnwagen und Anhänger abzustellen, zu reinigen oder zu reparieren. Mit dem Beschluss am Dienstag führt sie die Regelung weiter aus. Demnach sei es nun auch explizit verboten, die öffentlichen Anlagen zu befahren, es sei denn, dieses ist ausdrücklich zugelassen. Auch das Zelten oder das Entzünden eines offenen Feuers ist verboten. Ausgenommen davon sei jedoch das Grillen in Park- und Grünanlagen.

Nachtruhe schon ab 20 Uhr


Angepasst wurden auch die Ruhezeiten in der Stadt Braunschweig. Die 2003 festgelegten Zeiten ändern sich wie folgt:



Während der Ruhezeiten sind demnach Arbeiten im Freien mit Geräten und Maschinen - wie zum Beispiel Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Schredder, Zerkleinerer, Sägen, Schleifmaschinen - verboten.

Abkühlen in der Schunter?


Pünktlich zu den sommerlichen Temperaturen können sich Braunschweiger auch wieder in der Schunter abkühlen. Während man 2003 noch ein einheitliches Badeverbot für Oker und Schunter berücksichtigen musste, begrenzt sich das neue Badeverbot ausschließlich auf die Oker und auf im Zusammenhang stehenden Gewässer.

Eine vollständige Auflistung der neuen Verordnungenfinden Sie hier.


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