Neue Regelung: Kommen nun mehr Tempo 30 Zonen?

von Robert Braumann


Symbolfoto: A. Paknin
Symbolfoto: A. Paknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Im Dezember ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die es Kommunen erleichtert Tempo 30 Zonen vor Schulen und Kindergärten einzurichten. Nun muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass diese Punkte besondere Gefährungen bereit halten. Kommen mehr Tempo 30 Zonen?


Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel, berichtete, dass man die gesetzlichen Änderungen zur Kenntnis genommen habe und im Bedarfsfall auch davon gebrauch machen werde. Laut Straßenverkehrsabteilung bezieht sich die neue gesetzliche Regelung nicht auf Tempo 30 Zonen in Wohngebieten, sondern auf Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Dadurch werde die Anordnung von Tempo-30-Streckenänderungen innerorts ermöglicht beziehungsweise erleichtert.

Prüfung weiterhin nötig


Jedoch sei dabei folgendes zu berücksichtigen. "Mit der Änderung ist kein Automatismus verbunden, der Tempo 30 Beschränkung vor solchen Einrichtungen stets gestattet. Einen denkbaren Ausschlussgrund hat das Bundesministerium für Verkehr in seiner Begründung ausgeführt: Nicht zum Tragen kann die Absenkung der Anordnungshürde jedoch für solche Einrichtungen, die nicht mit unmittelbarem Zugang zur Hauptverkehrsstraße ausgestattet sind, sondern sich auf einem abseits gelegenen Gelände befinden." Somit seien auch hier weiterhin Einzelfallprüfungen erforderlich.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Kindertagesstätte