Neue Fördermöglichkeiten für den Landkreis


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv | Foto: Marc Angerstein)

Wolfenbüttel. 45 Millionen Euro – so viel Geld hat die Europäische Union für die direkte Wirtschaftsförderung in sieben niedersächsischen Kommunen in Aussicht gestellt. Der Landkreis Wolfenbüttel ist eine der geförderten Kommunen.


Mit dem Geld aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sollen Investitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Die Wirtschaftsförderung im Landkreis Wolfenbüttel bietet dazu eine Erstberatung an. Die Antragstellung erfolgt über die Förderbank des Landes, die NBank.

„Wir beraten die interessierten Unternehmen, was das Programm für sie bietet, klären, ob sie die Förderkriterien grundsätzlich erfüllen können oder welche Alternativen möglicherweise in Frage kommen“, erklärt Wirtschaftsförderin Ina Hallmann den Beratungsservice des Landkreises. Über die Förderwürdigkeit entscheidet die NBank mithilfe eines Bewertungsmodells. Qualitätskriterien sind etwa die Unternehmensgröße, die Zukunftsfähigkeit der geplanten Investition, die Bindung an einen Tarifvertrag und die Erhöhung von Dauerarbeitsplätzen.

Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen


Die Förderung aus dem EFRE-Topf kommt gezielt KMU der Gewerbe-Wirtschaft sowie Fremdenverkehrs-Betrieben mit überwiegend überregionalem Ansatz zu Gute. Die Förderung erfolgt erst ab einem Mindest-Investitionsvolumen von 50.000 Euro, im Beherbergungsgewerbe ab 150.000 Euro. Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung von maximal 20 Prozent der Investition, mittlere Unternehmen bis zehn Prozent. Förderfähig sind etwa Betriebs- oder Standorterweiterungen, die Anschaffung von Maschinen oder Investitionen in neue Produkte und Produktionsabläufe. Die förderfähigen Investitionskosten für geschaffene oder gesicherte Dauerarbeitsplätze liegen je Dauerarbeitsplatz zwischen 500.000 und 750.000 Euro. Bedingung ist, dass diese Arbeitsplätze auf mindestens fünf Jahre geschaffen und die Dauerarbeitsplätze im jeweiligen Unternehmen um fünf bis zehn Prozent erhöht werden. Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn sind ebenso Voraussetzung wie ein Leiharbeiteranteil unter 15 Prozent.

Förderung von Gemeinden


Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises sowie die Stadt Wolfenbüttel können ebenfalls aus dem EFRE gefördert werden. Etwa, wenn sie ein Gewerbegebiet entwickeln, erweitern oder an Straße und Schiene anbinden möchten. Auch hier leistet die Wirtschaftsförderung im Landkreis gerne eine Erstberatung. Zur Überprüfung der Förderwürdigkeit wird hier ebenfalls auf ein Bewertungsmodell zurückgegriffen. Kriterien sind etwa die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen, der erwartete Beitrag zur regionalen Entwicklung, ein Nachweis der Hochwertigkeit des entwickelten Geländes und auch Absichtserklärungen von interessierten Unternehmen für die neuen Gewerbeflächen.


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