Neue Berechnungsmethode für Straßenreinigungsgebühren


Der neue Veranlagungsmaßstab sorgt laut Verwaltung für eine gerechtere Verteilung der Gebühren. Foto: Anke Donner
Der neue Veranlagungsmaßstab sorgt laut Verwaltung für eine gerechtere Verteilung der Gebühren. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Wolfenbüttel. Wie die Stadt mitteilt, wird ab 2018 in Wolfenbüttel eine neue Berechnungsmethode für die Straßenreinigungsgebühren verwendet. Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften, insbesondere aber aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung, ist eine grundlegende Änderung erforderlich.


Der bisherige „Frontmetermaßstab“ wird 2018 durch den „Quadratwurzelmaßstab“ ersetzt. Erster Stadtrat und Kämmerer Knut Foraita: „Das bedeutet, dass nicht länger die Frontmeterlänge eines Hausgrundstücks ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr ist.“ Der neue Veranlagungsmaßstab sei nunmehr die Quadratwurzel der Grundstücksgröße, was für eine gerechtere Verteilung der Gebühren sorgen solle, so der Kämmerer. Wichtig: In der Gesamtsumme bleiben die Einnahmen der Straßenreinigungsgebühren gleich, eine versteckte Erhöhung der Gebühren gibt es somit nicht. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass der eine oder andere Grundstücksbesitzer künftig einen kleineren oder größeren Anteil an der Gesamtsumme zu zahlen hat.

Neuer Bescheid im Laufe des Jahres


Norbert Kraftschik, Leiter der Abteilung Steuern und Gebühren der Stadt, gibt einen Überblick über die weitere Vorgehensweise: „Durch den zeitlichen Aufwand, den die Umstellung mit sich bringt, erhalten die Bürgerinnen und Bürger erst im Laufe des Jahres 2018 den neuen Bescheid für die Straßenreinigung.“ Bis dahin gelte, auf Grund einer allgemeinen Verfügung zum Jahresanfang 2018, der Bescheid aus 2017 fort. Eventuelle Guthaben, die sich durch die neue Veranlagung ergeben, würden automatisch erstattet. In den anderen Fällen werden zusätzliche Nachforderungen erhoben. „Dass die Gebühren exakt gleich hoch bleiben, ist der unwahrscheinlichste Fall“, so Kraftschik. Die Gebührenpflichtigen erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der Stadt mit detaillierten Informationen zur Umstellung der Straßenreinigungsveranlagung.


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