Anzeige

Mit dem Auto ins Ausland: Versicherungsschutz sollte erweitert werden

Symbolbild: pixabay
Symbolbild: pixabay | Foto: pixabay



Die Lüneburger Heide, der Harz oder die Nordseeküste - Niedersachen hat durchaus einige interessante Reiseziele zu bieten. Auch wenn sich die langen Sommerferien schon dem Ende neigen, bis zu den Herbstferien im Oktober sind es auch nur zwei Monate. Gerade in der Ferienzeit kommt bei vielen Eltern der Wunsch auf, seinen Kindern auch einmal eine andere Lebenskultur im Ausland nahezubringen. Die Reise mit dem Auto ist hierbei die einfachste Wahl: Im Unterschied zur Flugreise können häufiger Pausen eingelegt werden, außerdem lässt sich mehr Gepäck mitnehmen. Einige Dinge sollten allerdings bei der Reise mit kleinen Kindern Beachtung finden und auch der Versicherungsschutz gehört auf den Prüfstand.

Kleine Kinder nicht überfordern



Bei der Fahrt mit den Kleinen ist es besonders wichtig, die Reise im Vorfeld gut zu planen: Mehr als 500 km sollten an einem Tag nicht gefahren werden, häufige Pausen sind unbedingt einzukalkulieren. Vor allem bei der Fahrt im Ausland sollte sich im Vorfeld auch darüber informiert werden, wo Pausen eingelegt werden können. Im Sommer sollte zudem auf einen umfangreichen Hitzeschutz geachtet werden. Die Haut der Kleinen reagiert besonders empfindlich auf die schädliche UV-Strahlung. Die hinteren Seitenfenster sollten deshalb mit Sonnenblenden oder Rollos geschützt werden. Zudem kann es je nach Wetter sinnvoll sein, sich durch eine Sonnenschutzcreme vor den Sonnenstrahlen zu schützen. Damit die Autofahrt für die Sprösslinge nicht zu lang wird, sollte zudem an Entertainment gedacht werden: Auf dem Tablet gespeicherte Videos oder ein DVD-Player mit Bildschirm für die Lehnen der Vordersitze kann dabei für die richtige Unterhaltung sorgen. Aber natürlich sind auch Bücher, Zeitschriften und Autospiele für die Kleinen eine tolle Unterhaltung.

Kfz-Versicherung gilt auch im Ausland



Weiterhin sollte der Kfz-Versicherungsschutz bei einer Reise nicht außer Acht gelassen werden: Zwar ist es heute eigentlich nicht mehr notwendig, die Grüne Versicherungskarte als Nachweis für den Auslandsversicherungsschutz mitzuführen - ratsam ist es allerdings schon. Durch das Dokument kann die Schadensabwicklung oft erheblich beschleunigt werden. Ansonsten hat die Haftpflichtversicherung in den geographischen Grenzen Europas uneingeschränkte Gültigkeit. Anders sieht es allerdings aus, wenn selbst ein Schaden erlitten wird: Die geringeren Deckungssummen im Ausland können dafür sorgen, dass der eigene Schaden von der Versicherung des Unfallgegners nicht in voller Höhe ersetzt wird. Aus diesem Grund kann eine zusätzliche Auslandsversicherung sinnvoll sein. Sie schützt nicht nur den Fahrer und alle Insassen im Auto, sondern erhöht auch die Deckungssummen des Unfallgegners auf deutsches Niveau. So gesichert, kann sich beim Auslandsurlaub mit dem Auto voll auf die kleinen Kinder konzentriert werden - gute Reise!


mehr News aus Wolfenbüttel