Lovemobil-Mord: War es in beiden Fällen der selbe Täter?

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Im Lovemobil-Mord gibt es einen neuen Verdächtigen. Der Wolfenbütteler ist aus der U-Haft entlassen worden. Foto: aktuell24
Im Lovemobil-Mord gibt es einen neuen Verdächtigen. Der Wolfenbütteler ist aus der U-Haft entlassen worden. Foto: aktuell24 | Foto: aktuell24(BM)

Region. Im November wurde in der Nähe von Peine eine Prostituierte tot in ihrem Wohnmobil aufgefunden. Kurz darauf eine weitere in Vorsfelde. Im Fall der getöteten Frau bei Peine stand ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Wolfenbüttel unter Vedacht. Nun gibt es einen neuen Tatverdächtigen. Dieser soll auch die Frau in Vorsfelde getötet haben.


Im November des vergangenen Jahres geschahen innerhalb von kurzer Zeit zwei Morde an Prostituierten. Am 4. November bei Hohenhameln und am 11. November in Vorsfelde. Im Fall der getöteten Frau bei Peine konnte die Polizei einen 45-Jährigen Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel als Täter ausmachen. Kurz darauf wurde der Mann in Untersuchungshaft genommen und Anklage erhoben (regionalHeute.de berichtete).

Dann die Wende: Durch den Hinweis eines Zeugen konnte der monatelang in U-Haft sitzende Verdächtigte entlastet und ein 29-Jähriger aus Salzgitter belastet werden. Der Ingenieur aus dem Landkreis Wolfenbüttel saß nun offenbar grundlos im Gefängnis. Wie Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte, könnte der Mann nun das Land Niedersachsen auf Schadensersatz verklagen, weil er zu unrecht in Haft gesessen hätte. Seine Verteidigung hatte der Polizei während des Prozesses Versäumnisse vorgeworfen. Da die Einwände des Verteidigers jedoch durch mehrere Instanzen gingen und diese keine Verfahrensfehler sahen, könnte es auch durchaus sein, dass der Klage nicht stattgegeben werde.

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Kurz nach dem Prozessauftakt wurde der Mann freigelassen. Foto:


Verdächtiger für zwei Morde?


Wolters erklärt zudem, dass die Beweislast für den neuen Tatverdächtigen erdrückend seien. Unter den Fingernägeln des ersten Opfers fanden sich DNA-Spuren des 29-Jährigen, der die Tat weiterhin abstreitet. Die Beweise seien ihm „untergejubelt“ worden. Der Hauptzeuge hatte während der Tat vor dem Love-Mobil gestanden, ein verdächtiges Schaukeln wahrgenommen und nach Öffnen der Tür den Täter mit einem Fuß auf dem Hals der Frau gesehen. Der Mann steht auch im verdacht, die Frau bei Vorsfelde getötet zu haben.

Wolters geht von einer Verurteilung aus. Doch bleiben weitere Fragen ungeklärt. Kam nämlich jetzt zur Sprache, dass der 29-Jährige sich in einem späteren Telefonat mit dem Zeugen mit dem zweiten Mord gebrüstet haben soll. „Wir können im zweiten Fall jedoch nur von einem Anfangsverdacht sprechen, da der Zeuge nicht bei der eigentlichen Tat anwesend war. Zunächst müssen die Beweise abgeglichen werden,“ so Wolters. Damit meint er den Abgleich der Telekommunikationsdaten.

Hier liegt allerdings die Krux: Zwar wurde die Ermordete in Vorsfelde mehrere Male von einer bisher nicht identifizierten Nummer angerufen, die Ermittlung dieser gestaltet sich jedoch schwierig.Der Täter behauptet, sein Handy sei im Dezember kaputt gegangen, so dass ein Handywechsel erfolgt sei. „Wie also hat er im November telefoniert,“ fragen sich die Ermittler. Gehört die Nummer zu dem ersetzten Handy des Täters?Des Weiteren wird nun nach Alibis gesucht.

Habgier oder psychisch krank?


Da der 29-Jährige aber laut Wolters ins Täterprofil passt, männlich, bereits gegenüber anderen Prostituierten gewalttätig geworden, scheint die Spur heiß zu sein. Mord ergibt in Deutschland eine lebenslange Haft und kann sich nicht, wie etwa in den USA, durch zwei Morde verlängern.

Das Wie bleibt hierbei jedoch spannend: In beiden Fällen nahm der Täter nämlich die Einnahmen der Frauen an sich. Es deutet somit einiges auf einen Mord aus Habgier oder einen Verdeckungsmord hin, der gewöhnliche Strafvollzug wäre die Folge. Allerdings irritiert die Aussage am Telefon „Beim zweiten Mal ging es leichter“ und der kurze Zeitraum. Wollte sich da etwa jemand steigern und empfand Freude bei seinen Taten?

Würde eine psychische Krankheit nachgewiesen werden, so könnte es auch zu einem unbefristeten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, bei drohender Gefahr für sich oder andere zu einem Sicherungsverfahren kommen. Einmal erdrückende Beweislast in Hohenhameln und noch ein Anfangsverdacht im Vorsfelder Fall: Die Ermittlungen gehen aber vorerst weiter, nach Wolters Einschätzung noch über mehrere Wochen oder gar Monate. Dennoch erscheint die Aufklärung gleich zweier Morde zum Greifen nah.

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