Leserbrief: Resolution kam zu spät


Eine Leserin schreib einen Brief an die Redaktion. Darin begrüßt sie die Resolution zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Kritisiert aber auch, dass diese etwas zu spät kommt. Symbolfoto:
Eine Leserin schreib einen Brief an die Redaktion. Darin begrüßt sie die Resolution zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Kritisiert aber auch, dass diese etwas zu spät kommt. Symbolfoto: | Foto: Max Förster

Wolfenbüttel. Im Bezug auf die Resolution, die der Kreistag und die Stadt Wolfenbüttel zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A395 beschlossen haben, erreichte unsere Redaktion einen Leserzuschrift. Diese veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.


Mein Name ich Helena Vogel und ich wohne im kleine Feld (Fümmelse) mit meinen 2 Kindern (2 und 8 Jahre) und meinem Mann. Das die Lärmbelästigung durch die A395 besonders in Stoßzeiten des Berufsverkehrs sehr hoch ist, können wir aus eigener Erfahrung bezeugen und es ist sehr positiv, dass sich nun auch endlich der Kreistag diesem Problem widmet - Wenn jedoch auch viel zu spät.

Vor ca. 1 bis 2 Monaten wurden sämtliche Bäume links und rechts neben der A395 auf Höhe Fümmelse gerodet, wodurch sich die Lärmsituation weiter zuspitzte. Mein 2 jähriges Kind leidet seitdem unter Einschlafproblemen und gegen Nachmittag ist es nur schwer auszuhalten, dass Fenster geöffnet zu halten. Warum wurde diese Abholzung vorgenommen, obwohl das Problem der enormen Lärmbelästigung bekannt ist? Mal ganz davon abgesehen, dass aus dem 1. Stock unseres Hauses nun der fließende Verkehr zu beobachten ist, war diese Abholzung sicherlich nicht ökoloögisch. Auch das Problem des Wildwechsels zwischen den offenen Feldern und der A395 dürfte durch die nun fehlende Grenze geschürt worden sein.

Ich fordere, dass schnellstmöglich gehandelt wird und der Lärmschutz auf der gesamten Strecke ausgebaut wird. Gerade in Anbetracht der Tatsache der Verschlechterung der Situation durch die Abrodung sollte temporär während der Baumaßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden, so lange bis der Bau abgeschlossen ist. Zu Bedenken sind auch die Auswirkungen der Lärmbelästigung auf die neu entstehenden Grundstücksplätze und deren Marktwert am Ende des kleinen Feldes.

Des weiteren bitte ich um eine Stellungsnahme, warum die Fällung des bisherigen Lärmschutzes überhaupt durchgeführt wurde.

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