Lange Wartezeit: Viele Alleinerziehende warten noch auf ihr Geld

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Einige UVG-Anträge liegen immer noch unbearbeitet beim Jugendamt. Symbolfoto: Alexander Panknin
Einige UVG-Anträge liegen immer noch unbearbeitet beim Jugendamt. Symbolfoto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Eigentlich sollten die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz eine Erleichterung für alleinerziehende Eltern bringen. Durch das verspätete Inkrafttreten des Gesetzes kam es dazu, dass Neuanträge erst verzögert bearbeitet werden konnten. Auch in Wolfenbüttel liegen noch unzählige Neuanträge auf den Schreibtischen der Jugendamtsmitarbeiter.


Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken kam es zu der Verzögerung. So ließ die abschließende Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beinahe ein halbes Jahr auf sich warten. Eine Zeit, in der den Kommunen nach eigenen Angaben die Hände gebunden gewesen seien (regionalHeute.de berichtete). Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) lagen dadurch vorerst unbearbeitet auf den Schreibtischen der Jugendämter und werden erst jetzt sukzessive abgearbeitet. Ein Zustand, der Familien bis an die Belastungsgrenze bringt, so auch im Falle des 31-jährigen Florian Becker in Salzgitter. Dieser wartete Monate auf das ihm zustehende Geld (regionalHeute.de berichtete).

Doch wie ist der Stand jetzt? regionalHeute.de hat beim Landkreis Wolfenbüttel nachgefragt. Dieser teilte mit:

"Da eine verspätete Verkündung des UVG nicht zulasten der Betroffenen gehen sollte, sind Anträge auf Unterhaltsvorschuss, die bis Ende September 2017 gestellt wurden, rückwirkend für die Zeit bis 1. Juli 2017 zu berücksichtigen, soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in der Einführungsphase empfohlen, dass die Unterhaltsvorschussstellen zunächst die Anträge von Kindern Alleinerziehender, die keine SGB II-Leistungen beziehen bearbeiten sollen. Die Anträge von Alleinerziehenden, die für ihre Kinder SGB II-Leistungen beziehen, sollten nachrangig bearbeitet werden. Die Jobcenter zahlen den Alleinerziehenden mit Bezug von SGB II-Leistungen, die möglicherweise einen UV-Anspruch haben, die SGB II-Leistungen bis zur Bewilligung des Unterhaltsvorschusses ungekürzt weiter. Solange Unterhaltsvorschuss noch nicht bewilligt ist, stellt das Jobcenter weder die Zahlung ein noch behalten sie teilweise die Leistungen zurück.


Derzeit erfolgt die Bearbeitung der vorliegenden Anträge. Bei vielen Anträgen wurden aber von den Antragstellenden nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die Anträge können erst abschließend bearbeitet werden, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen."



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