Landkreis fördert Nisthilfen für Schwalben und Fledermäuse


Rauchschwalben finden immer weniger Nistmöglichkeiten. Foto: Rolf Jürgens, NABU Schöppenstedt
Rauchschwalben finden immer weniger Nistmöglichkeiten. Foto: Rolf Jürgens, NABU Schöppenstedt | Foto: NABU



Kreis. Trotz kalter Temperaturen - der Frühling ist da und mit ihm die Schwalben! Nach vielen Monaten im tropischen Afrika sind sie heimgekehrt, um bei uns zu brüten. Ihre zwitschernden Laute und schnellen Flugmanöver werden uns durch den Sommer begleiten. Als Kulturfolger haben sich Rauch- und Mehlschwalben eng an uns Menschen angeschlossen: Wie die Untere Naturschutzbehörde informiert, sind sie beim Brüten auf Gebäude angewiesen, um ihre napfförmigen Nester zu bauen.

Leicht haben sie es deshalb nicht. Sie leiden an akuter Wohnungsnot. Pfützen und Lehm zum Nest-bau, wie früher in der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft vorhanden, fehlen. Unser modernes Leben mit asphaltierten Zufahrten, Hofeinfahrten und Feldwegen bietet Schwalben kein Bauma-terial mehr. Außerdem nehmen Einflugmöglichkeiten in Scheunen und Ställen ständig ab: Die mo-derne Landwirtschaft und Stallhaltung bietet keine gekippten Stallfenster oder offene Scheunentore. Rauchschwalben, die im inneren von Gebäuden brüten, sind deshalb besonders stark betroffen. Die zunehmende Hygiene in den Ställen und der hohe Einsatz von Pestiziden auf den Feldern läßt zusätz-lich die Nahrung der Schwalben sehr knapp werden.

Mehlschwalben, die ihre Nester unterm Dach bauen, haben es etwas leichter. Vielerorts werden ihre Nester jedoch ebenfalls nicht gern gesehen. Mehlschwalben verlieren ihre Nistplätze, weil Hausbesitzer ihre Nester gezielt entfernen aus Ärger über beschmutzte Hauswände oder Fensterbretter. Dräh-te werden gespannt oder Alu-Flatterbänder angebracht, um die Schwalben am Anfliegen ihrer Nester zu hindern. Immer häufiger werden Holzkonstruktionen unter dem Dach angebracht, die den Schwalben das Anfliegen und Nestbauen sogar grundsätzlich unmöglich machen: So sind immer mehr Brutplätze dauerhaft verloren gegangen.

„Glücklicherweise gibt es auch jene, die nicht vergessen haben, dass ein Schwalbennest unter ihrem Dach Glück verheißt“, sagt Silke Krause, Diplom-Biologin der Abteilung für Natur- und Landschaftsschutz beim Landkreis. „Für alle, die gerne ihren persönlichen Glücksbringer und Frühlingsboten zu sich einladen möchten, bietet die Naturschutzbehörde des Landkreises ein tolles Angebot: Kostenlos können pro Haushalt Nistkästen für Schwalben bestellt werden.“ Als Gegenleistung wünscht sich die Naturschutzbehörde eine Fotodokumentation darüber, dass der Nistkasten angebracht wurde sowie eine kurze Nachricht, wenn sich erfolgreich Nachwuchs eingestellt hat. Die besten Aussichten für den Bruterfolg bestehen, wenn die künstlichen Nisthilfen in die Nähe von älteren Kolonien gehängt werden.

Da die heimischen Fledermäuse unter der gleichen Wohnungsnot leiden wie unsere Schwalben, können auch Fledermauskästen abgenommen werden. Ansprechpartner für die Bestellung eines Nistkastens bei der Naturschutzbehörde ist Ulrich Rexhausen, Telefon: 05331/84404, E-Mail: u.rexhausen@lk-wf.de.

Was hilft den Schwalben sonst noch?


Gegen Kotreste an Hauswänden und Fenstern hilft das Anbringen eines einfachen Kotbrettchens (circa 20 Zentimeter breit und etwa 40 Zentimeter unter den Nestern angebracht, um den freien An- und Abflug zum und vom Nest nicht zu behindern). Eine kleine Pfütze oder Mulde von etwa einem Quadratmeter mit feuchtem und lehmigem Boden reicht, um einer ganzen Kolonie von Rauch-und Mehlschwalben zu ihrem Bau- und Nistmaterial zu verhelfen. Die in der Nähe von Schwalbenkolonien noch vorhandenen unbefestigten Wege und Plät-ze sollten erhalten und zur Zeit des Nestbaus feucht gehalten werden. Wo noch Stallungen vorhanden sind, sollten für die Rauschwalbe Einflugmöglichkeiten in Gebäude gesichert werden.

Schwalbenbäume mit rundum angebrachten Kunstnestern bietet Mehlschwalben ein neues Zuhause, wenn aus bautechnischen Gründen eine Häuserfassade saniert werden muss. Schwalben nutzen zur Nahrungssuche die Felder und Wiesen der Feldflur. Je abwechslungs, -arten,- und blütenreicher diese gestaltet sind, mit intakten Feldrainen und naturnahen Gewässern, desto mehr Nahrung steht den Insektenfressern zur Verfügung.

Schwalben haben übrigens Recht


Schwalben sind gesetzlich besonders geschützt - das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt Rauch- Mehl- und Uferschwalben sowie die Mauersegler unter besonderen Schutz! "Es ist verboten, wild lebenden Schwalben nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu beseitigen. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten dürfen Schwalben nicht erheblich gestört werden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Schwalben (insbesondere ihre Nester) dürfen nicht aus der Natur (oder aus / von Gebäuden) entnommen, beschädigt oder zerstört werden."

Aus den Vorjahren vorhandene Schwalbennester werden in der folgenden Saison wieder genutzt. Die Nester sind während der gesamten Nutzungsdauer geschützt, unabhängig davon, ob ihre Bewohner anwesend sind. Das Zerstören von Schwalbenbruten kann beispielsweise mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


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