Kreistag: Zweckverband Wolfenbüttel - Goslar vorerst vom Tisch

von Jonas Walter


Im gestrigen Kreistag des Landkreises Goslar stand die Entscheidung zu einer Kooperation der Landkreise Wolfenbüttel und Goslar auf der Tagesordnung. Symbolfoto: Alexander Panknin
Im gestrigen Kreistag des Landkreises Goslar stand die Entscheidung zu einer Kooperation der Landkreise Wolfenbüttel und Goslar auf der Tagesordnung. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Goslar/Wolfenbüttel. Im gestrigen Kreistag des Landkreises Goslar stand die Entscheidung zu einer Kooperation der Landkreise Wolfenbüttel (Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel/WLW) und Goslar (Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar/KWB) auf der Tagesordnung. Vorerst ist diese Option demnach vom Tisch.


Bereits im Dezember 2016 wurde ein Auftrag an die Kanzlei Gaßner, Groß, Siederer und Coll. mit Sitz in Berlin erteilt. Diese sollte prüfen, inwiefern interkommunalen Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbandes für die jeweiligen Eigenbetriebe WLW Wirtschaftsbetriebe des Landkreises Wolfenbüttel (Aufgabenfelder: Abfallwirtschaft, Tiefbau, Breitband) und den KreisWirtschaftsBetriebe Goslar des Landkreises Goslar (Aufgabenfelder: Abfallwirtschaft, Rettungsdienst) sinnvoll wäre.

Das Gutachten wurde nach mehreren gemeinsamen Sitzungen der Betriebe zusammen mit der Kanzlei fertig gestellt und im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28. November 2017 beiden Betriebsausschüssen und Personalvertretungen vorgestellt. Das geht ebenfalls aus der Vorlage hervor.

Das Ergebnis


Das Gutachten teilt mit, dass sich durch eine gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben der Abfallwirtschaft im
Bereich der Abfallwirtschaft vielfältige Synergien ergeben können. Dies gilt auch, wenn die Aufgaben der Abfallwirtschaft durch den Zweckverband in zwei getrennten Einrichtungen Abfallwirtschaft wahrgenommen würden.

Hinsichtlich der Aufgaben des Rettungswesens, des Tiefbaus und des Breitbandausbaus werden sich keine Synergien ergeben, weil diese Aufgaben nur von jeweils einem Landkreis wahrgenommen würden.

In Auswertung des Gutachtens kommen die Verwaltungsvorstände der Landkreise und die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe zu dem Ergebnis, dass bei den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen es zu keinen derart signifikanten Wirtschaftlichkeits- und Synergieeffekten kommt, die zum jetzigen Zeitpunkt die Gründung eines Zweckverbandes oder den Abschluss von Zweckvereinbarungen sinnvoll erscheinen lassen.

Hintergrund dafür ist einerseits die Erkenntnis, dass langfristige Verträge, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft, erst in den Jahren ab 2021/2023 auslaufen. Darüber hinaus bestünden zum jetzigen Zeitpunkt noch Schwierigkeiten bei der Darstellung von Deponiestilllegungskosten.

Der Beschluss


"Vor dem Hintergrund langfristiger Verträge werden die Gründung eines Zweckverbandes oder der Abschluss von Zweckvereinbarungen zwischen den Landkreisen Wolfenbüttel (Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel/WLW) und Goslar (Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar/KWB) vorerst nicht umgesetzt. Die Verwaltungen werden beauftragt, mit dem Auslaufen langfristig vertraglicher Bindungen, weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Eigenbetriebe zu eruieren und – unter Beteiligung der politischen Gremien – gegebenenfalls konkrete Schritte zur
Verwirklichung einzuleiten."

Der oben zu lesende Beschlusstext wurde vor diesem Hintergrund in der gestrigen Sitzung angenommen. Das Thema wird also erst nach den langfristigen Verträgen wieder relevant werden.


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