Koordinationskreis will zukunftsfähigen Umgang mit Asse II


Grafik: Asse II Koordinationskreis
Grafik: Asse II Koordinationskreis

Remlingen. In der Schachtanlage Asse II hat die neue „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) das Bundesamt für Strahlenschutz abgelöst. Aus diesem Anlass fordert der Asse II Koordinationskreis den neuen Betreiber auf, unter anderem fragwürdige Verfüllmaßnahmen des alten Betreibers zügig zu korrigieren.


Die Forderungen und Anregungen, die der Arbeitskreis für einen zukunftsfähigen Umgang mit Asse II erhebt, geben wir im Folgenden ungekürzt wieder:
Da diese Verfüllmaßnahmen entgegen der wissenschaftlich fundierten Kritik der „Asse 2 Begleitgruppe“ durchgeführt wurden, ohne dass sich der Betreiber mit der wissenschaftlichen Kritik nachvollziehbar auseinandergesetzt hätte, lautet unsere Forderung in dieser Hinsicht: Gesetzliche Regelungen müssen ein derartiges ignorantes Vorgehen des Betreibers einer Atomanlage unterbinden. Der Begleitprozess zur Schließung der Schachtanlage Asse II wird mitunter auch als Modell für andere Begleitprozesse im Atombereich verstanden. Das Umweltministerium wünscht Strukturveränderungen. Wir fordern für den Begleitprozess: Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Berater stärken und die Kommunikation verbessern!

Unsere Positionen und Forderungen im Einzelnen:


1.) Zu den Verfüllmaßnahmen auf der 750 m-Sohle

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat verschiedene Strecken auf der 750 m-Sohle verfüllt, entgegen der Kritik der wissenschaftlichen Experten der Asse 2-Begleitgruppe. Begründet hat es dies mit Gefahren für die Bergsicherheit und unter Hinweis auf die grundsätzliche Reversibilität der Maßnahme. Die wissenschaftlichen Experten der Asse 2 Begleitgruppe (AGO) hatten zuletzt bezüglich der sogenannten „2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750m-Sohle“ verschiedene Alternativen vorgeschlagen:
a) die Strecke offenhalten und schadhafte Stellen einzeln sanieren;
b) zur Verbesserung der Sicherheit sog. „Gleitbogen“ aus Stahl einbauen und damit den Stollenquerschnitt absichern,
c) nach einer Verfüllung einen Stollen mit einem geringeren Querschnitt wieder auffahren, um die Laugenzuflüsse aus den Atommülllkammern zumindest beobachten zu können,
d) wenigstens ein Schotterbett auf ganzer Breite der Strecke und 1 m tief anzulegen, um eine gute Drainage zu gewährleisten.

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Grafik: Asse II Koordinationskreis Foto:



Der alte Betreiber von Asse II (das BfS) hatte die Vorschläge teilweise absurd verändert und dann abgelehnt, nach einer Intervention aus Berlin dann aber nur verschwindend kleine Bereiche geschottert: im Umfang von
1/80 der vorgeschlagen Maßnahme. Unsere Forderung dazu: Der neue Betreiber soll die alten Begleitstrecken
vor den Atommüllkammern wieder herstellen lassen,
a) um noch vorhandene natürliche Drainagen zu erhalten;
b) um zuverlässig beobachten zu können, wo sich unten im Berg radioaktive Laugen sammeln und
c) um diese einfacher abpumpen zu können.

Von einer möglichen Vernässung des Atommülls gehen große Gefahren aus, auch für das Gesamtprojekt „Rückholung des Atommülls aus Asse II“. Wir erwarten auch, dass der neue Betreiber die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Kritik nachholt, die das BfS unterlassen hatte.

2.) Zum Umgang mit wissenschaftlicher Kritik

Der Gesetzgeber sollte dem Betreiber der Schachtanlage Asse II und den Genehmigungsbehörden, die mit ihr befasst sind, gesetzlich vorgeben, dass alle Maßnahmen in Asse II gemäß des gesetzlichen Auftrags zur Rückholung zu bewerten sind. Das betrifft sowohl die Notfallplanung als auch alle Genehmigungsverfahren für Maßnahmen. Außerdem müsste per Gesetz festgelegt werden, dass alle Arbeiten und Genehmigungen für Asse II in ihren Auswirkungen auf die Rückholung abzuwägen und zu dokumentieren sind.

Gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit Asse II sollten folgendes vorsehen: Antragsunterlagen des Betreibers für geplante Maßnahmen müssen nachvollziehbar sein und neben den üblichen bergrechtlichen und
atomrechtlichen Antragsdokumenten auch die bekannten Stellungnahmen kritischer Wissenschaftler zur jeweiligen Maßnahme enthalten; berg- und atomrechtliche Genehmigungsbehörde werden verpflichtet, die verschiedenen Auffassungen neutral und nachvollziehbar zu prüfen und abzuwägen.

Falls bekannte Stellungnahmen und Gutachten fehlen oder unvollständig sind, müssen die Genehmigungsbehörden diese fehlenden Stellungnahmen und Gutachten einfordern, sodass die Unterlagen ergänzt werden. Der Gesetzgeber sollte auch den im Atomrecht wichtigen Begriff „Stand von Wissenschaft und Technik“ rechtlich haltbar definieren sowie festlegen, was ein Arbeiten nach diesem Stand von Wissenschaft und Technik mindestens erfordert.

Darüber hinaus sollte der Deutsche Bundestag dem Bundesumweltministerium (BMUB) einige Empfehlungen geben, auf welches Vorgehen der Betreiber von Asse II festzulegen wäre. Das gilt hinsichtlich des Zurverfügungstellens von Gutachten und Berichten, hinsichtlich der offenen Diskussion und des Zeitrahmens für kritische wissenschaftliche Stellungnahmen sowie hinsichtlich deren Beachtung und nachvollziehbarer Abwägung vor Entscheidungen.

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"Asse-Freude zeigen: Zur Begleitgruppe gehören alle an einem Runden Tisch!"
Foto:



3. Zum Asse II-Begleitprozess

Der Asse II-Koordinationskreis wirkt seit Beginn des Asse II Begleitprozesses, also seit Januar 2008, durch stimmberechtigte Mitglieder in der Asse 2-Begleitgruppe mit. Wir haben ein hohes Interesse an der
gleichberechtigten Diskussion mit anderen Beteiligen und an einer möglichst guten Infomationslage in der regionalen und überregionalen Öffentlichkeit. Dafür ist und bleibt wichtig, dass Politik und Bürgerinitiaven gemeinsam regelmäßig an einem Runden Tisch die Probleme von Asse II erörtern, um auf die bestmöglichen Lösungen für die Asse-Region hinzuwirken. Der Asse II-Koordinationskreis hat dazu einen praktikablen eigenen Vorschlag erarbeitet.

In den vergangenen zehnJahren haben wir eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen organisiert, immer wieder die Medien informiert, Informationsblätter auch selber herausgegeben („Asse-Durchblicke“) und die Beilage von Informationsblättern in Zeitungen finanziert, zuletzt jeweils vier Seiten „Asse Durchblicke“ im Wolfenbütteler Schaufenster vom 23.04.2017 und „Asse Alarm“ in der Berliner „tageszeitung“ vom 28.04.2017.

Für die Beurteilung von Änderungsvorschlägen zu einer Strukturreform des Begleitprozesses haben wir folgende Kriterien formuliert, bei denen es um eine Verbesserung der Kommunikation und eine allgemeine Erhöhung des
Informationsstandes zu Asse II geht:


  1. Beschleunigen die Änderungen die Bearbeitung inhaltlicher Asse II-Themen?

  2. Verbessern die Änderungen den Kenntnisstand der betroffenen Öffentlichkeit?

  3. Kann durch die Änderungen eine Beschleunigung der Information an die Öffentlichkeit, bei akuten Fragestellungen durch gemeinsame Stellungnahmen erfolgen?

  4. Stärken die Änderungen die fachliche und politische Kompetenz aller Beteiligten?

  5. Verbessern die Änderungen das Verständnis für politische, verwaltungstechnische und fachliche Entscheidungsprozesse innerhalb der Begleitgruppe?

  6. Erhöhen die Änderungen die Bedeutung des Begleitprozesses bei den Entscheidern (Betreiber, BMUB etc.)?

  7. Vermitteln die Änderungen eine Geschlossenheit der regionalen Vertreter gegenüber den Entscheidern, der Politik und gegenüber der Öffentlichkeit?

  8. Kann nach den Änderungen noch eine überzeugende Vertretung der Asse-Region gegenüber den Entscheidern, der Politik und der Öffentlichkeit erfolgen?

  9. Werden bei den Änderungen bewährte Regelungen der Asse 2 Begleitgruppe bewahrt?



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