KolumneHeute: Das geht nicht, das ist verboten

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Im US-Bundesstaat Vermont benötigen Frauen eine schriftliche Erlaubnis ihrer Ehemänner, um sich künstliche Zähne machen zu lassen. In Alabama dürfen Männer ihre Frauen nur verprügeln, wenn sie einen Stock benutzen, der nicht breiter als ihr Daumen ist. Auf Helgoland ist per Gesetz das Radfahren verboten und im Bundesland Hessen darf ein Verbrecher theoretisch zum Tode verurteilt werden. 

Absurde Gesetze und irre Verordnungen sind keine Seltenheit. Auch in Deutschland haben die Gesetzgeber wirklich an alles gedacht. So muss nach Paragraf 328 des Strafgesetzbuches derjenige mit einer "Haftstrafe von bis fünf Jahren oder einer Geldstrafe" rechnen, der eine "nukleare Explosion verursacht". Aktuell auch der deutsche Paragraf, der besagt, dass ausländische Staatsoberhäupter nicht beleidigt werden dürfen. Eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft könnte den treffen, der die verbotene Majestätsbeleidigung missachtet. Beruhigend zu wissen ist auch: erschießt eine deutsche Frau ihren Ehemann, hat sie keinen Anspruch auf Witwenrente. Und wer auf die Idee kommt, nackt Auto zu fahren, dem sei gesagt: es ist erlaubt. Das unbegleitete Führen eines Fahrzeuges ist hingegen verboten.

Aktuell arbeitet die niedersächsische Landesregierung an einem Gesetz gegen penetrante Gaffer. Dies soll künftig schaulustige Verkehrsteilnehmer bestrafen, die am Unfallort eintreffende Rettungskräfte von ihrer Arbeit abhalten, den Unfall filmen und zusätzlich Staus verursachen. "Gaffer" sollen demnach noch vor Ort ihr Handy abgeben müssen. Zusätzlich würde bei Verabschiedung des Gesetzes eine Strafe drohen.

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Die Autorin: RegionalHeute.de-Redakteurin Sina Rühland. Foto:



Unsere Gesetzesordnung gilt als unser Werte-Konsens. Zumindest betonen das Politiker immer wieder. Zum Bespiel, wenn sie geflohene Menschen daraufhin weisen, wie sie sich in Deutschland zu verhalten hätten. Dass man jedoch besonders veraltete Gesetzestexte durchaus hinterfragen und gegebenenfalls definitiv auch streichen muss, zeigt gerade der Fall Jan Böhmermann. Zu leicht machen wir es uns, wenn wir jegliche moralische Grundsatzdebatte mit einem Gesetzestext abwürgen. Es stellt sich im Falle der Majestätsbeleidiung jedoch die Frage, warum so viele Menschen von Frau Merkel erwartet haben, dass sie sich über die Judikative hinwegsetzen solle. Ich persönlich bin sehr froh darüber, dass die Gewaltenteilung hier geachtet wird. Oder darf man das nicht sagen? Ist das verboten?


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