Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen

von Sandra Zecchino


Ab einem Alter von fünf Monaten sollen Katzen in der Samtgemeinde Papenteich zukünftig kastriert und gekennzeichnet werden. Symbolbild: Anke Donner
Ab einem Alter von fünf Monaten sollen Katzen in der Samtgemeinde Papenteich zukünftig kastriert und gekennzeichnet werden. Symbolbild: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Papenteich. Bereits Mitte 2016 fällten die Mandatsträger der Samtgemeinde die Entscheidung, dass eine Katzenverordnung mit Kastrationspflicht eingeführt werden soll. Doch erst seit dem 17. März sind die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Deshalb steht das Thema in der Samtgemeindesitzung am 26. September erneut auf der Tagesordnung.


Von der Verordnung sollen alle Katzen betroffen sein, die sich außerhalb der Wohnungen der Halter frei bewegen können. Diese müssen - wenn die Verordnung in der vorgeschlagenen Form angenommen wird - ihre Tiere ab einem Alter von fünf Monaten vom Tierarzt kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen. Katzen, die bereits kastriert und mit einer Tätowierung gekennzeichnet wurden, müssten nicht zusätzlich durch einen Chip gekennzeichnet werden.

Auf Katzenbesitzer, die ihre Tiere nicht kastrieren und kennzeichnen, kann eine eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro zukommen.

Unterstützung des Tierschutzes


Auch Tiere, für die kein Halter ermittelt werden kann, sollen kastriert werden. Aus diesem Grund entscheiden die Mandatsträger ebenfalls über einen Zuschuss in Höhe von jährlich 3.000 Euro für den Tierschutzverein Gifhorn un Umgebung e. V..

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