Keine Rente, kein Unterhalt - Mindestlohn für „Knackis"?

von Nick Wenkel


Die JVA Wolfenbüttel. Foto: Archiv/Anke Donner
Die JVA Wolfenbüttel. Foto: Archiv/Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Für Gefangene in der JVA Wolfenbüttel sei es bei einem Stundenlohn von 1,60 Euro nicht möglich Unterhalt zu zahlen oder Rentenansprüche zu generieren. Dies beklagt nun Gefangenensprecher Kai Rollhagen in einem Schreiben an Unternehmen, die in der JVA produzieren.


Als Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) in der JVA Wolfenbüttel schrieb Rollhagen Unternehmen an, die in Justizvollzugsanstalten arbeiten lassen. Dies diene dazu, ihnen vor Augen zu führen, dass in den Gefängnissen Zwangsarbeit herrsche, ohne die Möglichkeit, Rentenansprüche zu generieren. Außerdem sei es den Gefangenen bei einem Stundenlohn von 1,60 Euro nicht möglich, Unterhalt zu zahlen, sodass deren Kinder automatisch sozial benachteiligt seien, obwohl sie mit dem Delikt absolut nichts zu tun hätten. Hinzu kommt, dass mögliche Entschädigungen nicht geleistet werden könnten. Die Schulden müssten dadurch über Insolvenzen vom Steuerzahler getragen werden. Rollhagen wendet sich direkt andie Unternehmen: „Ich fordere Sie hiermit auf, Ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, und dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird!"


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