Keine gesonderten Maßnahmen zum Klimaschutz

von Max Förster


Keine gesonderten Maßnahmen zum Klimaschutz am Bebauungsplan "Östlich Fallsteinweg". Symbolbild. Foto: Anke Donner
Keine gesonderten Maßnahmen zum Klimaschutz am Bebauungsplan "Östlich Fallsteinweg". Symbolbild. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Die Verwaltung wurde beauftragt, hinsichtlich des Bebauungsplanes (B-Plan) "Östlich Fallsteinweg" die Möglichkeiten energetischer Festsetzungen zum Klimaschutz sowie deren rechtlicher Umsetzbarkeit zu prüfen.  Im jüngsten Bauausschuss wurde nun bei zwei Enthaltungen einstimmig empfohlen, keine gesonderten energetischen Maßnahmen durchzuführen und es bei den bereits geltenden klimarechtlichen Baubestimmungen zu belassen.

Auf dem Baugebiet „Östlich Fallsteinweg“ soll ein Wohngebiet mit etwa 120 bis 130 Wohneinheiten entstehen, das sich sowohl aus Einfamilienhäusern als auch mehrgeschossigem Wohnungsbau zusammensetzt, so die Verwaltung. Zudem sollen eine Grünfläche als Spielplatz und eine weitere zentrale Fläche als Treffpunkt verschiedener Generationen errichtet werden. Die Grünen beantragten nun im vergangenen Bauausschuss, den Bebauungsplan dieses geplanten Baugebietes dahingehend zu überarbeiten, dass die Zielvorgaben des Klimagipfels in den B-Plan des Baugebietes mit aufgenommen werden. Dies solle durch eine energetische Überprüfung der Gegebenheiten geschehen. Dies wurde bei der Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung des B-Plans von der Verwaltung berücksichtigt und es erfolgte eine Prüfung solcher energetischer Maßnahmen sowie deren rechtliche Umsetzbarkeit.

Gesetzliche Vorgaben


Nun stimmte man allerdings gegen die Umsetzung zusätzlicher energetischer Maßnahmen. Kommt es nämlich zum Neubau von Gebäuden müssen laut gesetzlichen Vorgaben gewisse energetische, klimarechtliche Bestimmungen sowieso eingehalten werden. Dies sind zum Beispiel die Festsetzung von Baugrenzen mit dem Ziel geringer gegenseitiger Verschattung, die Einhaltung von Bauhöhe oder Dachneigung zur Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten (zum Beispiel Solaranlagen) oder die Festsetzung von Versorgungsanlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen.

Hohe wirtschaftliche Belastung


Laut Aussagen der Verwaltung, seien diese einzuhaltenden Bestimmungen hinreichend. "Die Auflagen sind vorgegeben, alles andere ist nur Zusatz", erklärte Bauamtsleiter Ivica Lucanic. Zudem würden hierbei auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle spielen. Energieeffizientere Maßnahmen würden auch höhere Investitionen bedeuten, so der Bauamtsleiter. Man müsse nun abwägen, so die Verwaltung, auf was man sich mehr konzentriere: Auf eine kostenintensive Optimierung energetischer Maßnahmen oder auf die Schaffung sozial gerechten Wohnraums. Laut Verwaltung würde die Umsetzung des wohnungswirtschaftlichen Großprogramms durch solch zusätzliche klimarechtliche Festlegungen behindert.


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