Kein Vergnügen - keine Steuern!

von Marian Hackert


Tanzveranstaltungen sollen aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt gelöscht werden. Symbolfoto: Max Förster
Tanzveranstaltungen sollen aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt gelöscht werden. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Früher war mehr Lametta - aber auch Tanzveranstaltungen haben in der Lessingstadt nicht grade Hochkonjunktur. Laut Verwaltung finden diese in Wolfenbüttel seit 2015 nur noch sehr sporadisch statt und sollen daher aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt gelöscht werden.


So sei laut Verwaltung in diesem Jahr bisher keine Tanzveranstaltung zur Vergnügungssteuer veranlagt worden. Es gebe in Wolfenbüttel derzeit ohnehin nur eine Örtlichkeit, die gegebenenfalls Tanzveranstaltungen – bei freiem Eintritt – anbiete, heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage. Die sehr geringfügige Veranlagung zur Vergnügungssteuer stünde somit in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Eine Löschung aus der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wolfenbüttel sei laut Verwaltung daher angebracht. Diese Vorgehensweise entspreche auch denen anderer Kommunen, die Tanzveranstaltungen aus ihren Vergnügungssteuersatzungen gelöscht haben. Eine Entscheidung fällt in der Sitzung des Rates der Stadt am 20. Dezember.

Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Table Dances sowie Striptease-Vorführungen und andere Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art werden übrigens weiterhin mit einer Vergnügungssteuer belegt.


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