Kein externer Katastrophenschutzplan für die Asse


Für die Schachtanlage Asse II soll es keinen gesonderten Katastrophenschutzplan geben. Die WAAG kritisiert diese Entscheidung. Symbolfoto: Marc Angerstein
Für die Schachtanlage Asse II soll es keinen gesonderten Katastrophenschutzplan geben. Die WAAG kritisiert diese Entscheidung. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: M. Angerstein

Asse. Am 19. Januar tagte der Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages. Auf der Tagesordnung stand auch die Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes. Nun äußert sich die WAAG zur Entscheidung, dass es keinen Katastrophenschutzplan für die Asse geben soll.


Die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) zweifelt in einer Mitteilung die Entscheidung an und fordert die Kommunalpolitik dazu auf, tätig zu werden. Die Pressemitteilung veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.
Im Vorentwurf des Gesetzes war vorgesehen, dass für Atomkraftwerke sogenannte externe Katastrophenschutzpläne erstellt werden. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens haben dann die kommunalen Spitzenverbände gefordert, dass auch für das Transportbehälterlager in Gorleben und die Schachtanlage Asse II solche Pläne erstellt werden müssen.

Im Gesetzentwurf, der dem Landesparlament vorgelegt wurde, hat die Landesregierung daraufhin erklärt, dass sie solche Pläne sowohl für die Schachtanlage Asse II als auch für das Transportbehälter-Zwischenlager in Gorleben nicht für erforderlich hält. Die jeweiligen Betreiber seien zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Damit gibt sich die Landesregierung zufrieden.

Die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe hat daraufhin am 7. Januar die Landtagsabgeordneten angeschrieben, die für den Landkreis Wolfenbüttel zuständig sind (siehehier).Zu der Sitzung am 19. Januar wurden auch Vertreter der Landkreise Wolfenbüttel und Lüchow-Dannenberg angehört.Das Ergebnis der Anhörung kennen wir nicht.

Am 19. Januar befasste sich dann der Ausschuss für Inneres des Niedersächsischen Landtages mit der Novellierung des Gesetzes. Zu der Sitzung wurden auch Vertreter der Landkreise 
Wolfenbüttel und Lüchow-Dannenberg angehört. In einem Kurzbericht zur Sitzung im Internet ist zu lesen, dass der Ausschuss des Landtages den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) gebeten hat, einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten, wonach externe Notfallpläne auch für „weitere kerntechnische Anlagen“ zu erstellen sind. Die WAAG geht davon aus, dass damit u.a. die Schachtanlage Asse II gemeint ist. Sie wird das Gesetzgebungsverfahren aber weiter verfolgen und berichten.


mehr News aus Wolfenbüttel