Informationen zum Aufnahmeverfahren an den Gesamtschulen


Symbolfoto: Archiv
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Wolfenbüttel. Am 2. und 3. Mai können Eltern ihre Kinder an den weiterführenden Schulen im Landkreis Wolfenbüttel anmelden. Das betrifft auch die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Gründung am Standort Schöppenstedt.


Die Schule kann nur eingerichtet werden, wenn Anmeldungen von mindestens 72 Kindern vorliegen, so die Auflage der Landeschulbehörde. Bei weniger Anmeldungen entscheidet die Behörde am Donnerstag, 4. Mai bis 12 Uhr, ob die Genehmigung zur Einrichtung dieser Schule widerrufen wird. Die Gründung der IGS wäre damit ausgeschlossen.

Informationen zum Losverfahren


Falls die IGS in Schöppenstedt nicht zustande kommt, haben die dort angemeldeten Kinder die Möglichkeit, auf eine IGS in Wolfenbüttel zu gehen. Bei zu vielen Anmeldungen an den beiden IGS in Wolfenbüttel gibt es ein Losverfahren. Daran nehmen zunächst die Schulkinder teil, die den Erstwunsch IGS Schöppenstedt hatten.

Kinder, die etwa als Erstwunsch ein Gymnasium angegeben haben, nehmen an diesem Losverfahren nicht teil, auch wenn sie als Zweitwunsch eine IGS angaben. Sie haben einen Aufnahmeanspruch an einem Gymnasium. Erst nach Abschluss des Losverfahrens können sie sich am Nachrückverfahren zur Aufnahme an einer IGS in Wolfenbüttel beteiligen, falls es dort noch freie Plätze gibt.


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