Hochwasser: Anträge auf Landeshilfe weiter möglich


Das Hochwasser hat ganze Mauern einfach weggerissen. Für Schäden an Gebäuden und Brücken sowie Hausrat können Privatpersonen noch bis Ende März 2018 Landeshilfe beantragen.
Foto: Stadt Goslar
Das Hochwasser hat ganze Mauern einfach weggerissen. Für Schäden an Gebäuden und Brücken sowie Hausrat können Privatpersonen noch bis Ende März 2018 Landeshilfe beantragen. Foto: Stadt Goslar | Foto: Stadt Goslar

Goslar. Privatpersonen, die durch das Hochwasser vom Juli Schäden an Wohngebäuden und Brücken erlitten haben, können noch immer Anträge auf finanzielle Hilfe stellen. Darauf weist die Zentrale Anlaufstelle für Hochwasseropfer in der Stadt Goslar hin.


Für das erste Hilfsprogramm – bei reinen Schäden am Hausrat – endete die Antragsfrist zwar am 15. November, Gebäudeschäden sowie geschädigter Hausrat – jetzt ab einer Mindestschadenshöhe von 500 Euro – können aber noch bis zum 31. März 2018 geltend gemacht werden.

Gefördert werden die Instandsetzungen von Wohngebäuden und Brücken mit bis zu 80 Prozent. Alternativ kann eine pauschalisierte Leistung gewählt werden. Sie beträgt 30 Euro pro Quadratmeter bei Keller- und 50 Euro pro Quadratmeterbei Wohnflächen sowie 500 Euro je Garage. Für die Wiederbeschaffung von Hausrat werden ausschließlich pauschalisierte Leistungen von bis zu 13.000 Euro für die erste Person im Haushalt gewährt – für weitere Personen sind 8.500 beziehungsweise 3.500 Euro möglich.

Versicherung vorausgesetzt


Voraussetzung für die Gewährung ist ein nachgewiesener zukünftig hinreichender Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Sollte kein Versicherungsschutz möglich oder nicht wirtschaftlich vertretbar sein, ist auch das nachzuweisen. Bei bestehenden Elementarschutzversicherungen kann die Selbstbeteiligung gewährt werden. Die Anträge können bis zum 31. März 2018 bei der Stadt Goslar eingereicht werden, Bewilligungsstelle ist jedoch die NBank, die Investitions- und Förderbank Niedersachsens.

Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der NBank (www.nbank.de; Privatpersonen/Wohnraum/Hochwasserhilfe), auf der städtischen Homepage (www.goslar.de) oder in der Hochwasserstelle der Stadt Goslar, Charley-Jacob-Str. 3, Raum 00.036, zu den allgemeinen Öffnungszeiten.

Ansprechpartner ist Hans-Joachim Bienert und Franziska Spandau, zu erreichen unter der Telefonnummer (05321) 704-300 oder der E-Mail-Adresse hochwasser@goslar.de.


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