Gesetz nimmt Hürde - Viele Spielhallen vor der Schließung

von Robert Braumann


Spielhalle. Foto: Archiv/ Thorsten Raedlein
Spielhalle. Foto: Archiv/ Thorsten Raedlein

Region. Das niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Den Entwurf des Innenministeriums hat die Landesregierung zur Verbandsbeteiligung frei­gege­ben. In Braunschweig könnten künftig bis zu 36 Spielhallen schließen, in Wolfenbüttel könnte es sechs Betriebe treffen.


Die Änderungen im Bereich der Spielhallen gehen auf Vorschläge des Niedersächsischen Wirt­schaftsministeriums zurück. Insbesondere soll das in der Praxis bereits angewandte Los­verfahren zur Auflösung des Verbots von Mehrfachkonzessionen gesetzlich geregelt werden, damit nach Ab­lauf der Übergangsfrist ab Juli dieses Jahres die umfassende Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Spielhallen gewährleistet werden kann. Von dieser Regelung sind in Nie­dersachsen etwa 1.900 Spielhallen betroffen. Etwa die Hälfte der Betriebe dürfte wegen der geltenden Abstandsregelung aus dem Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig sein. Zur verbesserten Bekämpfung des illegalen Glücksspiels soll außerdem eine Rechtsgrund­lage für die rechtssichere Durchführung von behördlichen Testspielen geschaffen werden.

Was passiert in Braunschweig?


Ob und wie sich diese drohende Schließung der schätzungsweise 36 Spielotheken auf die Steuereinnahmen der Stadt auswirkt, könne man derzeit noch nicht sagen. „Zu der Entwicklung ab Sommer 2017, wenn aufgrund der neuen Glückspielverordnung rund die Hälfte der Spielhallen geschlossen würden, kann die Verwaltung keine Prognose abgeben, da sie das Verhalten der Spieler nicht einschätzen kann. Es ist damit zu rechnen, dass die bisherigen Spieler der dann geschlossenen Spielhallen auf andere Spielhallen ausweichen werden. In welchem Umfang dieses geschehen könnte, ist aber nicht vorhersehbar“, erklärt Juliane Meinecke, Pressesprecherin der Stadt Braunschweig, auf Nachfrage von regionalHeute.de

Und in Wolfenbüttel?


"In Wolfenbüttel können für fünf Spielhallen wegen des Verbotes von Mehrfachspielhallen in Gebäuden und für eine weitere Spielhalle wegen Unterschreitung des Mindestabstandes keine Erlaubnisse erteilt werden. Die grundsätzlich mögliche kommunale Verringerung des Mindestabstandes von 100 Meter auf 50 Meter führt zu keinem anderen Ergebnis, da die betrachtete Spielhalle auch diesen Abstand unterschreitet. Momentan liegen sieben Anträge vor, bei denen eine Auswahlentscheidung getroffen werden muss. Für weitere vier Spielhallen wird eine Auswahl nach Antragstellung erforderlich. Konkurrenzverhältnisse bestehen nur unter den Spielhallen, nicht unter den Betreibern. Die Auswahl erfolgt nach den Empfehlungen des Ministeriums durch ein Losverfahren, wenn Erlaubnisse beantragt worden sind", so der Wolfenbütteler Stadtsprecher Thorsten Raedlein. Die Stadt Wolfenbüttel hat im vergangenen Jahr 925.000 Euro durch die Vergnügungssteuer eingenommen, die von den Spielhallenbetreibern an die Stadt abgeführt werden müssen. Ob sich die Schließung einiger Spielhallen in Wolfenbüttel auch auf die Stadtkasse auswirken wird, könne derzeit man noch nicht abschätzen, so Raedlein.





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