Geschwindigkeits-Resolution - Bund nicht zuständig

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Die von Landkreis und Stadt verfasste Resolution muss erneut eingereicht werden. Foto: Werner Heise
Die von Landkreis und Stadt verfasste Resolution muss erneut eingereicht werden. Foto: Werner Heise

Fümmelse. Die von Stadt und Kreispolitik gemeinsam verfasste Resolution zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A395 bei Fümmelse muss erneut eingereicht werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilte mit, dass hier die Zuständigkeit beim Land liegt. Die Resolution soll nun an das Land Niedersachsen gehen.


Landrätin Christiana Steinbrüggerunterrichtete den Kreistag über das Antwortschreiben des Bundesministeriums bezüglich der auf den Weg gebrachten gemeinsamen Resolution mit der Stadt zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A395. Der Bund habe in seinem Schreiben daraufhin gewiesen, dass hier die Kompetenz beim Land Niedersachsen liege und der Bund diesbezüglich über keine Eingriffs- und Weisungsrechte verfüge. Nun soll die Resolution noch einmal an das Land geschickt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wies zudem daraufhin, dass die von Kreis und Stadt angesprochenen Lärmschutzwerte nur für den Bau und die wesentliche Änderung unter anderemvon öffentlichen Straßen gilt.Für bestehende Straßen gelten die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenlärm. Laut dieser Richtlinien liegen die in Fümmlese gemessenen Werte jedoch unter der Grenze.

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IM Mai wurde die Resolution unterschrieben. Foto: Dontscheff



Fürreine und allgemeine Wohngebiete, Kleinstsiedlungsgebiete sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen wurden laut Lärmschutz-Richtlinien-StV folgende Werte festgesetzt: 70 dB zwischen 6 und 22 Uhr und 60 dB zwischen 22 und 6 Uhr.

In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 dB zwischen 6 und 22 Uhr, 62 dB zwischen 22 und 6 Uhr und inGewerbegebieten 75 dB zwischen 6 und 22 Uhr und 65 dB(A) zwischen 22 und 6 Uhr.

In Fümmelse wird tagsüber eine Lärmbelastung von 56 bis 60 Dezibel angenommen, für nachts eine Lärmbelastung von 51 bis 55 Dezibel.


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