Flüchtlingsunterbringung: Genossenschaft nimmt Stellung

von Max Förster


Das Bild zeigt den Vorstandsvorsitzenden der Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel, Christoph Kowollik. Archivfoto: Max Förster
Das Bild zeigt den Vorstandsvorsitzenden der Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel, Christoph Kowollik. Archivfoto: Max Förster | Foto: Max Förster



Wolfenbüttel. Nach dem am Freitag öffentlich gemachten Vorwurf der Stadt Wolfenbüttel gegenüber der Wohnungsbaugenossenschaft Gemeinnützige Wohnstätten eG, keine Wohnungen für die hohe zu erwartende Zahl an Flüchtlingen zur Verfügung stellen zu wollen, gab es vielschichtige Kritik. Die Stadtverwaltung drohte, mit Polizeigewalt auf freie Wohnungen zuzugreifen, um darin Flüchtlinge unterzubringen (RegionalWolfenbüttel.de berichtete). Die Genossenschaft zeigt sich nun in einer schriftlichen Stellungnahme enttäuscht über die Vorgehensweise der Stadt Wolfenbüttel. Der Vorstand kündigt an, die Handlungsweise der Stadt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Näheres ist der nachfolgenden Stellungnahme zu entnehmen, die RegionalWolfenbüttel.de an dieser Stelle unkommentiert und ungekürzt veröffentlicht:

Die Gemeinnützige Wohnstätten eG bezieht Stellung zu den Äußerungen der Stadt Wolfenbüttel


1. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel bedauert, dass durch das Verhalten der Stadt Wolfenbüttel der Eindruck entstanden ist, die Genossenschaft verweigere ihren Beitrag zur Lösung der Unterbringungsproblematik der Flüchtlinge in der Stadt. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG hat in ihrer 120-jährigen Geschichte immer wieder in ihren Genossenschaftswohnungen auch Flüchtlingen eine Heimat und ein Zuhause gegeben.

2. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel vermietet derzeit Wohnungen an zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund, z.B. auch aus Syrien. Diese Menschen sind vollwertige Mitglieder der Genossenschaft mit allen Rechten und Pflichten.

3. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel verfügt derzeit nur über wenige noch freie Wohnungen. Über die Vergabe der Wohnungen entscheidet sie gemäß den Bestimmungen ihrer Satzung. Sie ist gern bereit, weitere Menschen mit Migrationshintergrund bei sich als Mitglieder aufzunehmen und ihnen eine Wohnung zu bieten, wenn der Status im Asylverfahren geklärt ist.

4. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel kritisiert den Umgang der Stadt Wolfenbüttel mit ihr als einem erfolgreichen Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel wird als einzige Eigentümerin von Wohnungen in der Stadt wegen einer vermeintlichen Verweigerungshaltung angegriffen. Dieses Vorgehen der Stadt und ihrer Repräsentanten befremdet sehr.

5. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel stellt fest, dass das städtische Handeln geeignet ist, den Ruf der Genossenschaft zu beschädigen. Die Vorgehensweise der Stadt, die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel in einem öffentlichen Pressetermin an den Pranger zu stellen, entspricht nicht den Gepflogenheiten eines guten Verwaltungshandelns.

6. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel moniert auf das Schärfste, dass E-Mail- Verkehr zwischen ihr und der Stadt Wolfenbüttel an die Öffentlichkeit getragen wurde. Eine solche Vorgehensweise ist rechtswidrig und schlechthin unerträglich.

7. Die Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel wird die Handlungsweise der Stadt Wolfenbüttel und ihrer Verantwortlichen einer rechtlichen Überprüfung zuführen.


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