Ferien: Krankenversicherung im Auslandsurlaub


Symbolbild/Foto: Anke Donner
Symbolbild/Foto: Anke Donner | Foto: Donner



Wolfenbüttel. Mit den Schulferien beginnt die Hauptreisezeit. Viele Familien zieht es ab dem 23. Juli – dem Ferienbeginn in Niedersachsen – ins Ausland. Damit es in der schönsten Zeit des Jahres nicht zu bösen Überraschungen kommt, rät Joachim Roßdeutscher bei der AOK in Wolfenbüttel, sich rechtzeitig über das Thema Krankenversicherung zu informieren. Denn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hilft im Ausland nur bedingt.

„Wer in ferne Länder reist, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport immer im Gepäck haben“, betont Roßdeutscher. Ein solcher Rücktransport kann nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung notwendig sein. Deckt die Auslandsreise-Krankenversicherung einen solchen Transport nicht ab, bleibt der Urlauber auf den Kosten sitzen. Den Rücktransport nach Deutschland dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nämlich nicht zah-len. „Gerne vermitteln wir eine private Auslandsreise-Krankenversicherung zu einem günstigen AOK-Tarif“, so Roßdeutscher.

Die eGK bietet aber immerhin einen Basisschutz auf Urlaubsreisen. Roßdeutscher erklärt: „Mit der AOK-Karte kann man sich in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und in Norwegen in den jeweiligen nationalen Gesundheitssystemen medizinisch behandeln lassen.“ Denn auf der Rückseite der Karte ist die europäische Krankenversichertenkarte, die European Health Insurance Card (EHIC), aufgedruckt. Die EHIC kann im Krankheitsfall direkt beim Arzt oder in der Klinik vorgelegt werden. Nach EU-Recht können damit alle medizinisch notwendigen Leistungen genutzt werden, die bis zur Rückkehr ins Heimatland nicht aufschiebbar sind.

Der AOK-Experte weist noch auf den besonderen AOK-EuropaService hin, der bei einem Krankheitsfall im Ausland viele Unannehmlichkeiten ersparen kann: „In mehr als 150 Vertragskliniken und Medizinischen Zentren in beliebten Urlaubsregionen genügt es, wenn die AOK-Gesundheitskarte vorgelegt wird. Dort ist eine qualitativ gute medizinische Versorgung mit einem


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