Feldhamster eingewandert: Baustopp in Kissenbrück

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In Kissenbrück wurde der seltene Feldhamster nachgewiesen. Foto: Anke Donner/pixabay
In Kissenbrück wurde der seltene Feldhamster nachgewiesen. Foto: Anke Donner/pixabay | Foto: Donner/pixabay

Kissenbrück. Im Bereich des Bebauungsplanes „Am Golfplatz II“ in Kissenbrück ist es zu einem Baustopp gekommen. Der Grund: Der unter Naturschutz stehende Feldhamster wurde gesichtet und nachgewiesen.


"Im Bereich des oben genannten Bebauungsplanes sind am 11. August 2017 nach Hinweisen aus der Bevölkerung durch einen Fachgutachter Feldhamster erstmalig nachgewiesen worden", informiert die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Unmittelbar vor Beginn der Erschließung seien durch einen Fachgutachter noch keine Hamsterbaue im Gebiet gefunden worden. Die Feldhamster seien also erst während der Erschließung in das Baugebiet eingewandert.

Der Feldhamster (Cricetus cricetus) gehöre zu den nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützten Arten. Tiere dieser Arten dürfe man weder fangen, verletzen oder töten, noch dürften sie während der Fortpflanzungs- Aufzucht- und Überwinterungszeiten erheblich gestört werden. Ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dürften nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Die Bestände des Feldhamsters seien auch im letzten Jahrzehnt noch deutlich weiter zurückgegangen.

Schutzzone errichtet


"Um die Feldhamster im Baugebiet zu schützen, ist durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zunächst ein Baustopp verhängt worden. Anschließend wurde zusammen mit dem Erschließungsträger eine Schutzzone um die Hamsterbaue festgelegt, die den Schutz der Hamster sicherstellt. Die restlichen für die Erschließung des Baugebietes notwendigen Arbeiten können so abgeschlossen werden", erklärt Andree Wilhelm, Pressesprecher des Landkreises.

Umsiedlung nach der Winterruhe


Wann auf den Baugrundstücken selbst die Arbeiten weitergeführt werden können, müsse erst zwischen der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN), dem Fachgutachter und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Eine Umsiedlung könne erst nach der Winterruhe erfolgen, auch müsse dazu eine geeignete Fläche gefunden und entsprechend aufbereitet worden sein. "So wird es eine Verzögerung des Baubeginns geben, jedoch kein dauerhaftes Verbot", betont Wilhelm.

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Baugebiet am Golfplatz Kissenbrück. Foto: Anke Donner


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