Fahrradstraße am Alten Weg nicht realisierbar

von Max Förster


Alter Weg zwischen Mittelweg und Forstweg. Foto: Jan Borner
Alter Weg zwischen Mittelweg und Forstweg. Foto: Jan Borner | Foto: Jan Borner



Wolfenbüttel. Im Zuge der Verabschiedung des Radverkehrskonzeptes (regionalWolfenbüttel.de berichtete) beantragten die Grünen, eine Ausweisung des nördlichen Teils des Alten Weges zwischen dem Mittelweg und dem Forstweg als Fahrradstraße zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der Stadtverwaltung hat nun ergeben, dass die Errichtung einer Fahrradstraße an dieser Stelle nicht realisierbar sei. Im Verhältnis zum Kraftverkehr reiche zum einen das Verkehrsaufkommen von Fahrradfahrern nicht aus, um diese Maßnahme rechtfertigen zu können und zum anderen gebe es für den Kraftverkehr keine alternativen Fahrtrouten, so die Verwaltung.

Was für Kriterien müssen erfüllt sein?


Gemäß den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung muss der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart darstellen beziehungsweise sich absehbar als die Hauptverkehrsart herausstellen. Zudem würden sich nur untergeordnete Straßen dafür eignen, um als Fahrradstraße ausgewiesen zu werden. Denn eine Fahrradstraße dürfe nach Möglichkeit nur durch Anliegerkraftverkehr und nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 Kilometern pro Stunde befahren werden. Dies wäre auf Hauptverkehrsstraßen nicht denkbar.

Stadt führte Verkehrszählungen durch


Um genaue Aussagen über die Fahrrad- und Kraftverkehrslage am nördlichen Teil des Alten Weges treffen zu können, veranlasste die Verwaltung eine Verkehrszählung, die folgende Ergebnisse zu Tage brachte:

Zählung Alter Weg zwischen Richard-Wagner-Weg und Mittelweg

Fahrzeuge am Tag: 3.666 Fahrzeuge
Radfahrer am Tag: 102 Radfahrer

Zählung Alter Weg zwischen Klinikum und Forstweg

Fahrzeuge am Tag: 2.144 Fahrzeuge
Radfahrer am Tag: 84 Radfahrer

Kriterien nicht erfüllt


Aus den Zählungen ergebe sich, dass der Radverkehr nicht die dominierende Verkehrsart auf dem Alten Weg darstellt. Entweder, so die Verwaltung, müsse der Radverkehr einen enormen Anstieg in naher Zukunft erfahren oder der Kraftverkehr deutlich reduziert werden. Da jedoch über den Alten Weg mehrere Wohngebiete und auch die Zufahrt zum Klinikum liege, sei diese Möglichkeit auszuschließen, so die Verwaltung. Die Ausnahmeregelung, die es Anliegern erlaubt, die Straße zu befahren, scheide ebenfalls aus, da der Alte Weg als Vorfahrtstraße ausgewiesen ist und somit auch die Erschließung der umliegenden Quartiere wahrnehme, heißt es weiter.

Vorlage zur Verkehrsberuhigung soll eingereicht werden


Bei einer Verkehrsmenge von etwa 2.000 bis 3.500 Fahrzeugen pro Tag werde sich laut Verwaltung der Radverkehr am Alten Weg nicht durchsetzen, selbst wenn sich die Zahlen auf mehrere hundert Radfahrer pro Tag erhöhen würden. Den genannten Kriterien zufolge sei die Anordnung einer Fahrradstraße auf dem Alten Weg zwischen Mittelweg und Forstweg gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Jörn Illemann, Amtsleiter für Sicherheit und Ordnung, erklärte allerdings, dass man Anfang des Jahres eine umfassende Vorlage beim Ausschuss vorlegen wolle, in der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung nicht nur am Alten Weg, sondern auch an anderen Stellen in der Stadt formuliert sein sollen.


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