Endausbau „Am Gute“: Versorgungsleitungen hergestellt

von Nick Wenkel


Die Stadt informiert über den Endausbau „Am Gute". Foto: Archiv
Die Stadt informiert über den Endausbau „Am Gute". Foto: Archiv

Wendessen. Im Baugebiet Am Gute, ehemaliger Gutshof, wurden nahezu sämtliche Wohnhausgrundstücke bebaut, beziehungsweise mit der Bebauung begonnen. Wie die Stadt mitteilt, seien somit auch sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen im öffentlichen Straßenbereich hergestellt.


Die erstmalige endgültige Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen soll nunmehr von Ende Mai bis voraussichtlich Ende Juli 2017 erfolgen. Gebaut werde in folgenden drei Abschnitten:

  • Südlicher Stich

  • Westlicher Stich

  • Einfahrt und Anknüpfung an die Stiche


Die Planung der Oberflächen siehe es vor, den Eingangsbereich der Erschließungsstraße in seinem Natursteinpflaster zu belassen, während die weiterführenden Anliegerwege mit einem Betonverbundpflaster auszustatten sind. Die Wiederverwendung des vorhandenen Natursteinpflasters, beziehungsweise eine Belassung des Natursteinpflasters im Eingangsbereich des Baugebietes, entspreche hierbei der Forderung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege. Vorgesehen sei demnach, Originalpflasterflächen im Teilbereich möglichst zu erhalten und auch in der Leitungstrasse wieder profilgerecht herzustellen.

Keine Bedenken bei Denkmalpflege


Aus Gründen der beschränkten Materialmenge könne die Gesamtfläche nicht mit dem vorhandenen Natursteinpflaster ausgestattet werden. Gegen die Verwendung des genannten Betonsteinpflasters bestehen laut Stadt keine Bedenken aus denkmalpflegerischer Sicht. Die im Eingangsbereich vorgesehenen sieben PKW-Einstellplätze erhalten lediglich eine Randkennzeichnung durch farblich unterschiedliche Pflastersteine. Die Höhenlage der auszubauenden Flächen bleibt nahezu unverändert gegenüber der vorhandenen angrenzenden Höhensituation.

Tempolimit wird nicht weiter beschildert


Der Baum am Toreingang erhalte gegenüber dem Altzustand einen vergrößerten Oberbodenbereich, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen, wie Belüftung, Düngung oder eine Auflockerung zur besseren Wasserversorgung. Für die Erschließungsstraße ist keine zusätzliche Beschilderung zur Geschwindigkeitsregelung erforderlich, da dieser Straßenzug verkehrsrechtlich in die Tempo-30-Zone eingebunden ist. Für die öffentliche Straßenbeleuchtung komme der bereits in Wendessen vorhandene Pilz-Leuchtentyp Trilux 9851 LED zur Anwendung.


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