Elektronische Vergabe bei Stadt und Landkreis wurde erklärt


Infoveranstaltung E-Vergabe. Foto: Stadt Wolfenbuettel/ Raedlein
Infoveranstaltung E-Vergabe. Foto: Stadt Wolfenbuettel/ Raedlein

Wolfenbüttel. Die Richtung ist eindeutig: An der elektronischen Vergabe führt bald kein Weg mehr vorbei. Das wurde schon 2006 klar. Damals forderte die Europäische Kommission, dass die öffentliche Auftragsvergabe von Papier auf digitale Medien umgestellt werden müsse. Endgültig festgeschrieben wurde die Zielsetzung im Januar 2014, als das Europäische Parlament die neuen Vergaberichtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts beschloss.


Mit diesen Richtlinien vereinfacht die EU nicht nur Vergabeverfahren, sie erweitert auch die sogenannte E-Vergabe: Schon seit dem 18. April 2016 müssen europaweite Vergabeverfahren elektronisch abgewickelt werden. Auch auf nationaler Ebene ist die E-Vergabe vorgesehen. Hier handelt es sich um eine schrittweise Einführung, vom elektronischen Abruf der Vergabeunterlagen bis hin zur Abgabe der Angebote. Spätestens zum 1. Januar 2020 müssen alle Auftraggeber und Auftragnehmer vollständig auf eine elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren umgestellt haben. Und das betrifft natürlich auch die Vergaben in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel. Als Bestandteil des elektronischen Geschäftsverkehrs führt die E-Vergabe durch transparente Verfahren zu einer höheren Rechtssicherheit der Beschaffungsvorgänge. Diese werden vor allem vereinfacht, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet wird.

Ab Sommer 2017 möchte der Landkreis den Betrieb einer zentralen Vergabestelle und Ausbau der E-Vergabe auf alle Bereiche der Landkreisverwaltung erweitern. Bei der Stadt Wolfenbüttel gibt es die zentrale Vergabestelle schon seit Sommer letzten Jahres. Neben den bereits verpflichtenden Verfahren möchte diese auch ausgewählte nationale Verfahren ab 2017 mit Hilfe der E-Vergabe durchführen. Vorteile für Unternehmen ergeben sich insbesondere aus dem vereinfachten Zugang zu Ausschreibungsunterlagen, der Möglichkeit der gezielten Suche nach Ausschreibungen, der unmittelbaren Einsichtnahme in die Verdingungsunterlagen, der schnelleren Bearbeitung und Übermittlung der Angebote sowie der Verringerung des Zustellrisikos durch wegfallende Empfangsbestätigungen. „Die Einführung der E-Vergabe ist für alle Beteiligten eine Erleichterung. Zum Beispiel entfallen für Bieter zukünftig die Kosten für das Abfordern von Vergabeunterlagen“, sagt Pressesprecher Thorsten Raedlein. „Die E-Vergabe führt somit zu einer Zeit- und Kostenersparnis - sowohl für Auftraggeber, als auch für Unternehmen.“

Stadt und Landkreis Wolfenbüttel setzen dabei auf ein Vergabeportal der Healy Hudson-Gruppe – die „Deutsche eVergabe“. Die Vergabeunterlagen können auf der Internetseite der Vergabeplattform heruntergeladen und Angebote dort auch elektronisch eingereicht werden. Dazu ist dort eine einmalige Bieterregistrierung für alle zukünftigen Vergaben erforderlich, falls dies noch nicht erfolgt ist. Die Teilnahme an den Vergabeverfahren wird für die Bieter kostenlos sein. Die Stadt Wolfenbüttel hat sich bei der Entscheidung für ein Vergabeportal bewusst für die „Deutsche eVergabe“ entschieden, da der Landkreis dieses System bereits im Einsatz hat. Die lokale Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis ist daher ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. „Die E-Vergabe ist ein wichtiger Impuls, um die Arbeitsabläufe einfacher, effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Durch das sich stetig wandelnde Vergaberecht benötigt der Landkreis Wolfenbüttel zudem einen zuverlässigen Partner, den er in der Deutschen eVergabe gefunden hat“, betont Kirsten Schmidt vom Landkreis Wolfenbüttel.


mehr News aus Wolfenbüttel