Edathy-Geld: Kreis-Jugendfeuerwehr hat moralische Bedenken

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| Foto: Thorsten Raedlein



Wolfenbüttel. Die Diskussion um die 5.000 Euro aus dem Kinderpornografie-Prozess gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) geht weiter. Zuerst hatte der Kinderschutzbund das Geld abgelehnt, daraufhin wurde der Betrag dem Kinder- und Jugendfeuerwehrverband zugesprochen. Der nahm an, doch an der Basis kocht Kritik hoch.

Die Kreis-Jugendfeuerwehr Wolfenbüttel hatte kürzlich in einer Sitzung entschieden, das Urteil des Landgerichtes Verden nicht anzuzweifeln, machte aber in einer Stellungnahme klar, dass man die Zuwendung moralisch nicht vertreten könne. „Wir haben eine Stellungnahme verfasst und diese ist auf dem Weg nach Hannover zum Landesverband der Jugendfeuerwehren. Darin haben die Jugendfeuerwehren im Kreis ihre Meinung geäußert. Nach Rücksprache mit einigen anderen Jugendwehren haben wir entschieden, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Stellung zu diesem Thema beziehen wollen“, erklärte Kreis-Jugendfeuerwehrwart Thorsten Horney auf Nachfrage von WolfenbüttelHeute.de. Öffentlich machen wolle man die Stellungnahme jedoch nicht.

In der Nachbarstadt Braunschweig hingegen bezieht man klar Stellung zur Entscheidung des Kinder- und Jugendfeuerwehrverbands (unsere Schwesterzeitung BraunschweigHeute.de berichtete). Und auch in anderen Teilen Niedersachsen stößt die Entscheidung auf Ablehnung. “Die Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser sowie der Kreisfeuerwehrverband Nienburg/Weser e.V. distanzieren sich von der Entscheidung der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr e.V. die Geldauflage des Landgerichtes Verden aus den Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy anzunehmen.”, schreibt die Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser auf ihrer Internetseite. Auf der Facebook-Seite der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr wird das Thema zudem heiß diskutiert. Viele befürchten mit der Annahme der Zuwendung könne es einen Imageschaden geben. Der Landesverband steht aber bisher zu seiner Entscheidung. Laut Medienberichten ist man der Meinung, dass die Zuwendung auf einer rechtsstaatlichen Entscheidung beruhe. Mit dem Geld soll das Präventionskonzept ausgeweitet werden.


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