Die neue Datenschutz-Richtlinie hat weitreichende Wirkungen


Kai Litschen weiß, worauf es bei der neuen EU-Datenschutzverordnung ankommt. Foto: Ostfalia
Kai Litschen weiß, worauf es bei der neuen EU-Datenschutzverordnung ankommt. Foto: Ostfalia

Wolfenbüttel. Ostfalia-Experte warnt: Die neue Datenschutz-Richtlinie hat weitreichende Wirkungen. Dass man mit seinen Daten sensibel umgehen muss, hat sich als Erkenntnis durchgesetzt, berichtet das Technische Innovationszentrum Wolfenbüttel.


Dies findet nun auch in der Gesetzgebung für Unternehmer Ausdruck: Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) betrifft dabei nicht nur die Personalabteilungen großer Unternehmen, sondern zieht weitreichende Spuren nach sich. Prof. Dr. jur. Kai Litschen, der an der Brunswick European Law School der Ostfalia Hochschule die Professur für Wirtschaftsprivatrecht innehat, betont, wie dringend der Handlungsbedarf für Unternehmer ist. „Typische Fälle, die unter die neue Verordnung fallen sind die, bei denen Dritte Zugang zu persönlichen Daten erhalten oder der Arbeitgeber Beweise erheben will, die jedoch wegen datenschutzrechtlicher Belange im Prozess nicht verwendet werden dürfen.“, so Litschen.

Ziele der neuen Verordnung sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten und der freie Verkehr personenbezogener Daten, die durch Verschärfungen, insbesondere im Strafmaß, geschützt werden sollen. Das Ziel sei eine weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechtes und eine höhere Transparenz.

Jeder ist betroffen


Jeder sei von den Neuerungen betroffen, erklärt Litschen. Bis Mai 2018 bleibt noch Zeit, erste Maßnahmen zu treffen. In Handlungspflicht sieht der Experte insbesondere die Unternehmer. „Wichtig ist, dass Unternehmer ein Konzept bereit halten, wie sie letztendlich mit Daten umgehen. Das umfasst beispielsweise ein Verarbeitungsverzeichnis, ein Datenschutzmanagementsystem und die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen“, erklärt Litschen.

„Die Zeiten, bei denen es sich bei Verstößen um bloße Kavaliersdelikte gehandelt habe, sind ab Mai 2018 vorbei.“, fügt er hinzu. Das wird insbesondere dann deutlich, wenn man sich das verschärfte Strafmaß anschaut, denn hier sind Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes, wobei der Jahresumsatz des gesamten Konzerns gilt. „Hinzu kommt, dass nun fast alle Verstöße gegen die neue Verordnung schwerwiegend sind.“ mahnt Litschen.

Risiko war recht klein


Die Kontrolle obliegt den Aufsichtsbehörden, die für die Überwachung und Durchsetzung der DSGVO verantwortlich sind. Bisher war das Risiko, erwischt zu werden, recht klein. Das könnte sich nun aber ändern, erklärt Litschen und ergänzt: „Noch ist nicht ganz klar, wie ein Verarbeitungsverzeichnis konkret aussehen soll. Die notwendigen Verfahren müssen erst implementiert und entwickelt werden. Daher ist es umso wichtiger, dass man sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzt und für sich die jeweils passende Einzelfalllösung findet.“

Wer als Unternehmer bisher noch nicht tätig geworden ist und in irgendeiner Form Daten verarbeitet, sollte sich zeitnah mit dem Thema auseinandersetzen. Dazu bietet das Technische Innovationszentrum Wolfenbüttel (tiw) ein Seminar am 28. Februar in seinem Seminar-Raum am Exer mit Prof. Kai Litschen als Referenten an. Anmeldungen sind über Dipl.-Kauffrau Carola Weitner-Kehl (05331-9359842) möglich. Weitere Informationen gibt es zudem unter www.tiw-wf.de.


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