Der Grill muss zu Hause bleiben

von Max Förster


Und immer noch ist das Grillen an öffentlichen Plätzen untersagt. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Und immer noch ist das Grillen an öffentlichen Plätzen untersagt. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: Thorsten Raedlein



Wolfenbüttel. Der Sommer kehrt noch einmal zurück. Die heißen Temperaturen um die 30 Grad verführen geradeso dazu, eine gemütlichen Grillpartie einzuläuten. Glück haben hier diejenigen, die Besitzer eines Gartens, Balkons oder anderen Grünflächen sind, denn öffentliches Grillen in Wolfenbüttel ist auch weiterhin untersagt und wird mit teils hohen Geldstrafen geahndet.

Einen öffentlichen Grillplatz gibt es in Wolfenbüttel bisher nicht, obgleich die Stadt vor einiger Zeit die Idee geäußert hat, am ehemaligen Hundetrainingsplatz einen solchen zu errichten (regionalHeute.de berichtete). Bis diese Frage allerdings geklärt ist, muss der Grill zu Hause bleiben. Saftige Steaks, quietschender Käse, Würstchen und in Aluminium gepackte Gemüsebomben, die über offenem Feuer gegrillt werden, wird es also nicht geben. Dies geht aus einer Satzung der Stadt hervor. Abseits der Öffentlichkeit müssen Grillfans sich ebenfalls an bestimmte Regelungen halten.

Grillen im Wald


Im Wald ist Grillen prinzipiell nicht empfehlenswert, so die Stadt Wolfenbüttel. Dort herrscht nicht nur eine erhöhte Brandgefahr, Tiere und Pflanzen können durch den Rauch auch beschädigt werden. Darüber hinaus verursacht auch Müll, der einfach zurückgelassen wird, oft hohe Kosten. Auch an allen anderen Plätzen, auf denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, dürfe nicht gegrillt werden. Nur in den seltensten Fällen weisen Schilder darauf hin, in der Regel ist der Verbraucher jedoch auf sich allein gestellt. Und auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

Strafrechtliche Konsequenzen


Werden örtliche Bestimmungen missachtet, können auf einen Hobbygriller teils hohe Geldstrafen zukommen. Besonders bei der Nichtbeachtung von hoher Brandgefahr greifen die Behörden oft hart durch. Ist ein ausgebrochenes Feuer sogar auf eine Grillparty zurückzuführen, müssen die Verursacher im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafen rechnen. Sollte einmal ein Feuer ausbrechen, so sind Bürger übrigens verpflichtet, dieses sofort zu löschen, sofern keine erhebliche Gefahr für ihr eigenes Leben besteht. Kommt jemand auch dieser Pflicht nicht nach, fällt die Strafe entsprechend höher aus.


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